Bei Rückgabe der Ware nur Gutschein?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi!! Solange es sich nicht um eine Betsellung (Internet, Katalog etc.) handelt, sondern du die ware gesehen und im Laden gekauft hast muss der Laden die ware GARNICHT zurücknehmen. Das 14 tägige Rückgaberecht gibt es nur bei Fern... weiß nicht genau wie das heißt... jedenfalls, wenn du die Ware eben vorher nicht gesehen hast. Wenn der Laden dir die Ware gegen einen Gutschein umtauscht, dann tut er das aus Kulanz. Geld kannst du nicht zurückfordern.

DANKESCHÖN ALLEN !

Ein gesetzlich geregeltes Recht auf Umtausch gibt es nicht! Deshalb nicht unbesonnen kaufen und später ärgern! Besser als Verlegenheitsgeschenke sind Geschenk-Gutscheine. Ohne Befristung sind sie drei Jahre gültig.

Die Verkäuferin hat recht. Durch den Kauf ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Manche Läden zahlen aus Kulanz (also freiwillig) das Geld zurück. Andere eben nicht, die argumentieren, dass andere Kunden, die tatsächlch kaufen, sonst die Arbeit mitbezahlen müssten.

Die Verkäuferin muß nur umtauschen, wenn die Ware mangelhaft ist und aus diesem Grund zurück gebracht wird. Bei einem normalen Umtausch(Kulanz) kann ein Gutschein ausgestellt werden. Sie muß ja nicht umtauschen.

und wie sieht die Lage aus wenn es ein Geschenk war und der jenige es ihm überhaupt nicht gefällt....