bei "rot" geblitzt, Einspruch einlegen?
Hallo, ich bin heute in der Innenstadt an einer Ampel mit einer festen Anlage geblitzt worden obwohl ich mir sicher bin, dass ich noch über gelb gefahren bin. In solchen Situationen verfolge ich die Ampel immer mit während ich drüber fahre und ich hab kein rot gesehen. Die einzige Möglichkeit wäre, dass die lentzten 30cm meines Autos über rot gekommen ist und somit ein Verstoß gegeben wäre. Nun bin ich aber noch in der Probezeit und ein Aufbauseminar nicht die beste Idee für mein Konto.
Weiß jemand ob es da eine Art Tolleranz gibt außer der Gelbphase. Bzw ist das jemandem schonmal passiert und kein Brief gekommen? Würde sich ein Einspruch lohnen oder würden die Kosten dann explodieren? Bitte verurteilt mich nicht, ich fahr sonst immer korrekt. :D
7 Antworten
Warte doch erst einmal ab. Aber wenn der Bußgeldbescheid kommt, hat man dagegen Rechtsbehelfe. Wer es allerdings ganz billig, am liebsten umsonst, haben will, der hat es schwer im Leben, ganz allgemein und auch in einem solchen Fall. Mit dem bloßen Einspruch wirst Du nichts gewinnen. Die Verwaltungsbehörde hat das Tatfoto und wenn darauf der Rotlichtverstoß erkennbar ist, wird man nicht locker lassen. Dann mußt Du zu Gericht und weder Gerichte, Anwälte noch Gutachter arbeiten aus Spaß an der Freude. Die wollen Geld sehen. Wenn Du gewinnst, erstattet der Staat das, wenn Du verlierst, bist Du am zahlen.
Warte erst mal ab was du schriftlich bekommst, bzw. ob du überhaupt Post bekommst.
Es gibt auch Gschwindigkeit-Rotlicht-Kombi-Blitzer...
Wenn Du Einspruch erhebst bekommst Du das Beweisfoto, damit Du es "schwarz auf weiß" hast
Kann sein, muss aber nicht. Denn die Zusendung des Fotos ist keine Pflicht.
Hallo RaptorRaptor
obwohl ich mir sicher bin, dass ich noch über gelb gefahren bin.
tja, das war dein Fehler!
Gelb heißt nicht, noch schnell drüber fahren sondern anhalten!
Weiß jemand ob es da eine Art Tolleranz gibt außer der Gelbphase.
die Gelbphase ist keine Toleranz
Fährt man dann innerhalb eines Zeitraumes von einer Sekunde über Rot, kann das wie folgt geahndet werden (BKat.-Nr. 132):
90 Euro Bußgeld (zzgl. Gebühren und Auslagenersatz in Höhe von 28,50 Euro)
3 Punkte in Flensburg
Ist zum Zeitpunkt des Verstoßes jedoch bereits mehr als eine Sekunde Rot, dann ist mit folgendem zu rechnen (BKat.-Nr. 132.3):
200 Euro Bußgeld (zzgl. Gebühren und Auslagenersatz in Höhe von 28,50 Euro)
4 Punkte in Flensburg
ein Monat Fahrverbot
Ab einer Sekunde Rotlicht gibt es also ein Fahrverbot, darunter nicht. Das ist der Unterschied!
Für Fahranfänger auf Probe folgen übrigens in beiden Fällen Probezeitmaßnahmen (Probezeitverlängerung, Aufbauseminar).
DH.
Besonders "schön" finde ich diese Passage der Frage:
In solchen Situationen verfolge ich die Ampel immer mit während ich drüber fahre
Dann muss man sich auch nicht wundern das es beim x-ten Versuch doch einmal klappt und man sich damit ein paar Stunden in geselliger Runde in einer Fahrschule und dazu noch 2 Jahre Probezeit erkauft hat... :)