Bei Polizeikontrolle Baggy mit Cannabis auf dem Boden liegend gefunden, wer hat Schuld?
Hallo Leute,
eine sehr Lange und natürlich rein hypotethische Frage:
Angenommen Person X konsumiert mit Person Y in einer Gruppe mehrerer unbeteiligten Personen einen Joint, plötzlich erscheinen 4 Polizisten, stellen bei Person X und Y sowohl den Joint als auch geringe Mengen Cannabis sicher. Person A lässt vor diesem Polizeibesuch ein Baggy fallen, die Beamten sehen dieses jedoch nicht. Aufgrund des Btm-Fundes bei X und Y werden alle aus der Gruppe kontrolliert, Person A wird ebenfalls kontrolliert und darf (nachdem nichts gefunden wurde) gehen. Zuguterletzt wird Person B (kein Kiffer und absolut unbeteiligt an der Sache) ca. 15min. nach Person A kontrolliert und das aus reinem Zufall neben ihm liegende Tütchen mit 3g Cannabis wird während seiner Kontrolle von den Beamten entdeckt. Person B wird daraufhin sofort mit auf's Revier genommen und ihm droht nun eine Anzeige wegen dem Verstoß gegen's BtmG. Ist so eine Situation rechtens? Person B befand sich während der Kontrolle unter ständiger Beobachtung der Beamten (es waren 4 qualifizierte Polizisten!), auf dem Revier wurde weder ein Drogentest durchgeführt, noch wurden Fingerabdrücke entnommen um den Besitz des Tütchens zu klären. Die Polizei benutzt Person B jetzt als Druckmittel gegen die Gruppe, um herauszufinden, wem das Baggy gehört. Sollte Person A zugeben, dass es sein Baggy war? Person B hat bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, was jedoch wenig bringen wird. Wie sollten sich B und A nun verhalten? Was für Konsequenzen drohen B wirklich?
Demjenigen schon mal gebührenden Dank, der es bis hier hin geschafft hat. Ich weiß es ist eine sehr komplizierte Geschichte aber ich würde sehr gerne wissen was da passieren könnte. Vielen Dank schon mal im Voraus.
2 Antworten
Wenn sie nur behaupten es sei von ihm, es aber in keinster Weise beweisen können wird die Anzeige sogar mangels Beweisen fallen gelassen oder es kommt zu überhaupt keiner.
Nein, muss gesehen worden sein, und da es das nicht ist würde nur eine daktyloskopische Sicherung der Spuren helfen, aber die Arbeit macht man sich bei nem kleinen Tütchen Cannabis nicht, das kommt in die Asservatenkammer und man kann keinem was nachweisen.