Bei Polizeikontrolle 0,26% und auf der Wache 0,7%. Ist die Strafe rechtens?

9 Antworten

Ist die Strafe schon amtlich ?

Die Polizei kann doch nicht mit so großen Unterschieden Messungen vornehmen , der Alkohol baut sich auch nicht auf sonder ab.

Ich würde das anzweifeln.

Ist die Strafe schon amtlich ?

wie soll sie denn amtlich sein, wenn er erst gestern angehalten wurde??

der Alkohol baut sich auch nicht auf sonder ab.

bis zu 2 Std. nach dem letzten Schluck baut sich der Alkohol auf (Anflutsphase), nach den 2 Std baut er sich ab (Abbauphase)

Ist die Strafe rechtens da zu dem Zeitpunkt der Fahrt ich einen Wert von 0,26 und der max um 0,1 abweicht und die Fahrt nur noch etwa 2 min gedauert hätte und ich erst etwa 15-20 auf der Wache war,

Du bist also der Meinung das man [Beispiel:] eine Flasche Vodka auf Ex trinken kann und dann, wenn man sofort los fährt, noch eine kurze Strecke fahren darf da der Alkohol noch nicht vollständig im Blutkreislauf ist?

Da muss ich Dich enttäuschen, ein Einspruch mit dieser Begründung hat keinerlei Aussicht auf Erfolg.

Gehe mal davon aus, dass es sich bei der Kontrolle um eines der Geraete handelt, noch den Atemalkohol in mg/l messen. Diesen Wert musst du mit 2 multiplizieren, um den Blutalkoholgehalt in mg/g, also in Promille, zu erhalten.

Mit der Messung auf der Strasse kommst du also mit Faktor 2 auf 0,52‰.Damit bist du ueber der erlaubten Grenze von 0,5/ Dieses Geraet ist aber nicht gerichtsverwertbar, es hat nicht genuegend Genauigkeit. D.h. es kann mit seiner Messung etwas zu hoch als auch etwas zu niedrig liegen. Daher wird, wenn man damit auf die 0,5 kommt, in jedem Fall ein weiterer Test gemacht auf der Wache mit dem Evidential. Das ist ein etwas groesseres und genaueres Geraet, welches direkt die Promille misst und welches auch vor Gericht anerkannt ist.

Somit waere bei dir alles rechtens abgelaufen. Man darf bei solchen Geraeten eben nicht nur die reine Zahl sehen sondern muss auch wissen, in welcher Masseinheit sie messen.

genau so wird es gewesen sein, DH!

Mir stellt sich die Frage warum die überhaupt mit musstest.

0,26+0,1 =0,36 ohne besondere Auffälligkeiten nehmen die sonst keinen mit...

Probezeit?

Grüße

Nein es gab keine Auffäligkeiten. Bin auch aus der Probezeit raus. Aber bei uns in der Gegend machen die das gerne.

@koch12

Okay, dann hast du wahrscheinlich paar "Sternchensammler" erwischt.

Aber den unterschied würde ich mir schon mal erklären lassen, dass sind immerhin 0,44 Promill differenz....vielleicht hast glück und etwas wurde falsch gemacht.

Vielleicht kennst du jmd aus deinem Bekanntenkreis, der sich damit auskennt, bzw nen Anwalt zum Freund hat (z.B. Student mit Fach Recht)

@chiuu

okay, laut dem Anwalt im Link oben, entspricht Atemalkohol nicht Blutalkohol - und schon bin ich schlauer, das hätte ich nicht gedacht...cool (Y)

@chiuu
Aber den unterschied würde ich mir schon mal erklären lassen, dass sind immerhin 0,44 Promill differenz..

Wenn man Alkohol trinkt dann geht der ja nicht sofort in den Blutkreis über.

Wenn man also 10 min nach dem Konsum eine Messung macht und dann 30 min später eine 2.Messung dann wird der Wert der 2. Messung wesentlich höher sein.

das lohnt sich nicht anzufechten. Akzeptiere das. Die Tests auf der Wache sind nun mal genauer und Alkohol wirkt ja nun mal nicht sofort, sondern es dauert einen Moment.

Du kannst aber deinen Führerscheinentzug timen. Falls du also in naher Zukunft Urlaub hast, würde ich schauen, dass ich das da mache.