Bei Oma wohnen: Bedarfsgemeinschaft im Hartz-4-Fall?

4 Antworten

Wenn Du jetzt keinen wichtigen Grund hast, auszuziehen, wird das Jobcenter Dich trotz allem auf die Wohnung von Mutti zurückverweisen. Kommst Du dem nicht nach, wirst Du nur 80% der RL (derzeit 287€) erhalten. Du wirst außerdem keine Miete erhalten, aber Oma lässt Dich ja noch mietfrei wohnen.

Mit Oma bildest Du aber auf keinen Fall eine BG, sondern maximal eine Haushaltsgemeinschaft. Wenn sie nicht massiv viel Einkommen hat, wird sie daher nicht für Deinen Unterhalt herangezogen.

Mit deiner Oma bildest du keine BG. Da musst du einen Untermietvertrag mit ihr machen.

Quatsch wenn mietfrei.

dann musst Du mit den 250€ auskommen. Oder mit Oma einen Untermiervertrag machen. Sonst rechnet man die Rente án

Das musst Du selbstheraus finden, wer Dir da, so nicht wirklich wissend, hier einen Rat gibt, bewegt sich auf Glatteis.