Bei Nichterscheinen bei Termin darf Dienstleister mir eine Rechnung stellen?

7 Antworten

Klar dürfen sie. Sie halten dir einen Termin frei und haben demnach einen Verdienstausfall, wenn du nicht kommst und nicht rechtzeitig absagst, sodass die Chance besteht den Termin anderwertig zu vergeben. Diesen Verdienstausfall dürfen sie in Rechnung stellen... In der Regel reicht es 24h vorher abzusagen.

ja aber die frage war ob er es auch gesetzlich darf. es ist keine frage der gerechtigkeit sondern des rechtes.

@Funmichi

§615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko ...

Ja, sie dürfen.

Dürfen sie , wenn sie in der Zeit keinen anderen Patienten ( vor allem bei Spezialuntersuchung) ran nehmen konnten, 24 stunden vorher abmelden ist etwas knapp doch das kommt noch hin

Das kommt darauf an. Du stellst unterschiedliche Fallbeispiele auf, die rechtlich alle anders zu bewerten sind und hängst dann noch rechtzeitige Absage hinterdran - welchen Teil soll hier denn rechtlich bedeutsam erörtert werden?

Grds. setzt eine Forderung ein Vertragsverhältnis voraus. Wäre es dein erster Termin beim Zahnarzt und du hälst feige die Schemrzen aus, kam keine Behandlung, ergo auch kein Vergütungsanspruch zustande.

Rechtsgrund: mangelder Annahmeversuch des dienstverpflichteten Patienten, § 651 (1), (2) BGB

Anders sieht der Fall aus, wenn nach §§ 293 BGB ein Annahmeverzug vorliegt: Hält sich der Arzt für einen chirurgischen Eingriff, aufwändige Wurzelresektion oder Folgetermin einer Kronenanpassung einen zweistündigern Termin frei, schuldest du Verdienstausfall, wenn er nur anderweittig eine Zahnsteinentfernung durchführen kann und 1,5 Stunden rumsitzt.

Ähnlich wäre de Fall bei einer fortlaufenden Behandlung einer Massagetherapie zu bewerten.

Inwieweit und wann Absagen erfolgen müssen, liegt in der Organisation und Behandlungsstruktur des Dienstleisters. Da gibt es keine starre 24 Stundenfrist, wenn unmitelbar vor Praxisschluss keine Terminänderungen mehr vorgenoimmen werden können oder abgesagte Patienten nicht mehr terminiert werden können :-O

Der grds. Anspruch richtet sich aber auch dannach, ob ein Verdienstausfall tatsächlich vorlag und nicht etwa durch Vorziehen anderer Patienten aufgefangen werden konnte und diese Regelung durch Aushang oder Information bekannt war.

Den Nachweis hätte der Anspruchsteller zu erbringen.

Eine Absage müsstest du jedoch nachweisen.

G imager761

Naja - es gibt kein GEsetz dazu (deshalb auch keine gesetzlichen Absagefristen) : Es ist eine Zivilrechtliche Angelegenheit - deswegen unterschreibst du bei Ärzten, Therapeuten oft eine Vereinbarung - damit haben sie eine bessere Handhabe. Ohne diese VEreinbarung müssten die erstmal klagen, um das Geld zu bekommen. Das macht keiner!