"Bei Nichtantreten besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Startgelder!" zulässig?

5 Antworten

ohne Reiserücktrittversicherung bekommst du wegen Krankheit oder Unfall auch keine Flugkosten und Hotelkosten zurückerstattet. Warum sollte es hier also anders sein? Der Veranstalter hat ab einer Anmeldung Kosten in Form von Administrativen Aufgaben und organisatorischen Aufwand. Anhand der Anzahl der Teilnehmer müssen WCs, Sicherheitskräfte, Streckenposten...... geplant werden (je mehr Teilnehmer desto mehr Zuschauer)...wenn nun 2 Tage vorher 50% der Teilnehmer absagen und diese wieder ihr Geld zurück bekommen würde.....wer sollte denn dann die ganzen Kosten tragen? Man darf bei solchen Dingen nicht den Einzelfall sehen (1 Absage) sondern immer das Ganze....

Mit dem Startgeld zahlst du für eine Leistung, die der Organisator für dich vorbereitet... Wenn du dann nicht kommst, sind ihm doch Aufwendungen entstanden...

Also: Keine Rückzahlung.

Das gilt auch bei Lehrgängen, zu denen du nicht erscheinst. Bei Anmeldung ist die Lehrgangsgebühr fällig. Sie wird nicht zurückgezahlt.

Du kannst jederzeit privat eine Versicherung für erkrankungsbedingtes Nichterscheinen... abschließen.

Natürlich ist das zulässig. Was denkst du, wie viele Spassvögel sich sonst anmelden würden?

Der Veranstalter muss schließlich planen.

Wenn er NICHT darauf hinweisen würde, könntest du einen Anspruch stellen.

Dies ist üblich, und laut diesem Fachartikle rechtlich zulässig:

"Reuegeld - Schadensersatzzahlung an einen Veranstalter.

Bei Turnieren und ähnlichen Veranstaltungen wird oft ein Reuegeld eingefordert. Dieses kann niedriger, gleich oder höher als das Startgeld sein, oft gilt: "Startgeld ist Reuegeld".

Das bedeutet, dass bei Absage einer verbindlichen Anmeldung das bereits gezahlte Startgeld nicht zurück erstattet, sondern als Reuegeld einbehalten wird. Eine solche Vorgehensweise ist rechtmäßig, wenn dies bereits bei Anmeldung (=Vertragsabschluss) bekannt ist.

Mit dem Reuegeld wird der Veranstalter für die (im Falle der Absage vergeblichen) Vorbereitungsaufwendungen (für den Absagenden) entschädigt." http://www.bogensportwiki.info/index.php?title=Reuegeld.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ich denke nicht, dass deine Zweifel berechtigt sind. Es wird sich zweifellos zeigen lassen, dass die Aufwendungen, die durch die Startgelder abgedeckt werden, praktisch vollständig unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme entstehen.

Wenn du ein Hotelzimmer buchst und es dann (kurzfristig) doch nicht nutzt, hast du auch keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kosten.