Bei mündlicher Kündigung, darf ich dann nachhause gehen?

4 Antworten

In der Probezeit erst recht! Du hast keine Kündigungsfrist und musst auch keinen Grund angeben warum du gehst. Du kannst jeder Zeit Nachause gehen und musst nie mehr zurück. Aber du wirst wahrscheinlich Papierkram zu erledigen haben mit deiner Versicherung usw.

Aber gerade am Anfang einer Ausbildung ist es doch normal "rumkommandiert" zu werden. Wenn dir dein Job Spaß macht würde ich noch nicht gehen und erstmal abwarten.

In der Probezeit erst recht! Du hast keine Kündigungsfrist

Wo hast Du denn diesen Schmarrn her?

Es gibt auch in der Probezeit Kündigungsfristen, die Länge kann aber unterschiedlich sein.

Hier mal ein Link:

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/kuendigung-in-der-probezeit-diese-rechte-haben-sie-a-1041659.html

@johnnymcmuff

Im Zweifelsfall steht das ja immer im Ausbildungsvertrag aber aus meiner Erfahrung kann ich sagen das es bei mir immer so war. Ich habe halt schon verschiedene Ausbildungen/Praktika gemacht (manche leider nicht zu Ende) und da war es immer eine Bedingung das du ohne Grund sofort Kündigen wie auch gekündigt werden darfst. Deswegen ja Probezeit. Damit will ich nicht sagen das der Artikel lügt aber wie gesagt, ich denke das steht genauer im Arbeitsvertrag und wahrscheinlich variiert es von Ausbildung zu Ausbildung. 

@HDXFTGHF

Bei einem Ausbildungsvertrag ist die fristlose Kündigung während der Probezeit auch ohne besonderen Grund möglich. 

Keinesfalls aber bei einem Arbeitsverhältnis! Diesbezüglich gilt das Gesetz (2 Wochen) bzw. jenes im Tarifvertrag vereinbarte und nicht das, was womöglich falsch im Arbeitsvertrag steht. Längere Fristen sind erlaubt, kürzere nicht!

Schau mal bitte hier rein:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/muendliche-kuendigung-des-arbeitnehmers-wirksam_030072.html

Bezüglich Kündigungsfristen kommt es darauf an ob man  außerordentlich kündigen ( Grund muss vorliegen) oder ordentlich kündigen, dann musst Du schauen was in Deinem Arbeitsvertrag zu Kündigung vereinbart ist.

Kündigst Du selber oder ohne ausreichen Grund gibt es eine Sperre falls Du Anspruch auf ALG haben solltest.

mündliche Kündigungen sind wertlos. Es bedarf der Schriftform. bei normalen Arbeitsverhältniss hast verkürzte Frist meist von 14 Tagen. 

Während der Lehre kann auch deinerseits fristlos gekündigt werden. 

Normales Arbeitsverhältniss; du sagst ich kündige und verlässt die Arbeitsstelle, da brauchst nix mehr zu unternehmen, das macht dein AG schon selbst. nämlich die Fristlose wegen Arbeitsverweigerung.

Bin noch in der Probezeit!