Bei Lohnsteuerjahresausgleich auch zuviel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zurück?

3 Antworten

Hallo Watazooo,

wo hast du nur diese Weisheiten her???

Also ein Lohnsteuerjahresausgleich gibt's in der Form schon lange nicht mehr, diese nennt sich jetzt Einkommensteuererkärung! Durch die Abgabe dieser Einkommensteuererklärung kannst du nur die zuviel einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen - jedoch niemals die Sozialversicherungsbeiträge wie RV-, KV- u. PV-Beiträge sowie die Arbeitslosenversich.beiträge! Die werden dringend benötigt für die Sozialkassen. Außerdem werden diese nicht von der Lohnsteuer berechnet , sondern prozentual von deinem Bruttolohn!

Gruß siola

  1. Einen Lohnsteuerjahresausgleich kann nur der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter durchführen. Was du anfertigen kannst nennt sich "Einkommensteuererklärung".
  2. Sozialversicherungsbeiträge werden anhand des "SV-Brutto" berechnet nicht anhand des "zu versteuernden Einkommen" wie die Einkommensteuer, daher hast du auch nicht zu viel bezahlt.
  3. Für Sozialversicherungsbeiträge hast du eine direkte Gegenleistung bekommen (Versicherungsschutz, Rentenanwartschaft etc.).
  4. Die SV-Beiträge können sich steuermindernd auswirken (Anlage Vorsorgeaufwand).

Erstens: Es gibt für Arbeitnehmer keinen Lohnsteuer- Jahresausgleich mehr. Das nennt sich schon seit Jahren Einkommensteuererklärung.

Zweitens: Die Sozialversicherungsbeiträge richten sich nicht nach der Lohnsteuer. Sie werden nach dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn berechnet.

Bei der Einkommensteuererklärung werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht geprüft.