Bei Ladendiebstahl im Wert von 200 Euro erwischt mit 15

4 Antworten

Ganz klar erstens kein Gericht , Gericht kommt erst dann wenn 2 verschiedene aussagen da sind also z.B. 2 Meinungen die total verschieden sind. Zweitens wirst du mit 14 Nicht bestraft es kommt in deine Akte der Polizei und eine Anzeige und die Eltern vieleicht. Deine Freundin muss dann zur Polizei gehen weil sie 15 ist , sie muss aussagen was sie begangen hatte & bekommt sehr wahrscheinlich eine Anzeige gegen Diebstahl.

MfG

Das ist völliger Schwachsinn. Mit 14 ist sie bereits strafmündig, sprich sie kann für rechtswidrige Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden!

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden in jedem Fall informiert, da meines Wissens nach sogar ein Elternteil bei der Anhörung dabei sein muss (war zumindest bei einer Zeugenaussage meinerseits so).

Aussagen was sie begangen hat muss sie übrigens auch nicht, weder vor Polizei noch vor einem Richter (sollte es zu einem Prozess kommen, was ich bei der Straftat bezweifeln mag).

Ganz klar erstens kein Gericht , Gericht kommt erst dann wenn 2 verschiedene aussagen da sind also z.B. 2 Meinungen die total verschieden sind.>

Ich denke manche Straftäter würden sich das wünschen. Du bringst hier Zivil und -Strafrecht erheblich durcheinander.

Zweitens wirst du mit 14 Nicht bestraft

Das ist falsch. Es ist klar vom Gesetz definiert, dass Jugendliche ab 14 J. strafmündig sind.

es kommt in deine Akte der Polizei

Das muss es wohl wenn es eine Anzeige gibt.

und eine Anzeige und die Eltern vieleicht

Willst du damit andeuten, dass die Eltern bestraft werden? Das ist nie so. Erwachsene müssen nicht für ihre Kinder haften und wenn nur zum Teil. Strafrechtlich haben Eltern bei sowas nie etwas zu befürchten. Zvilrechtlich müssen Jugendliche immer für den Schaden aufkommen. Bei Sachbeschädigung z.B. durch einen 12 J. bekommt niemand eine Strafe, allerdings müsste der Jugendlicher oder evtl. die Eltern für die Kinder den Schaden ersetzen.

Deine Freundin muss dann zur Polizei gehen weil sie 15 ist , sie muss aussagen was sie begangen hatte

Nein jeder Beschuldigte hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, was bedeutet dass er nichts sagen muss. Zusätzlich darf nur ein Angeklagter das blaue vom Himmel lügen sofern es mit seinem Prozess zu tun hat.

sehr wahrscheinlich eine Anzeige gegen Diebstahl.

Nicht nur wahrscheinlich. Dabei zählt aber in diesem Fall, dass der Geschädigte eine Anzeige macht, da Diebstahl ein Antragsdelikt ist.

Ganz klar erstens kein Gericht , Gericht kommt erst dann wenn 2 verschiedene aussagen da sind also z.B. 2 Meinungen die total verschieden sind.>

Ich denke manche Straftäter würden sich das wünschen. Du bringst hier Zivil und -Strafrecht erheblich durcheinander.

Zweitens wirst du mit 14 Nicht bestraft

Das ist falsch. Es ist klar vom Gesetz definiert, dass Jugendliche ab 14 J. strafmündig sind.

es kommt in deine Akte der Polizei

Das muss es wohl wenn es eine Anzeige gibt.

und eine Anzeige und die Eltern vieleicht

Willst du damit andeuten, dass die Eltern bestraft werden? Das ist nie so. Erwachsene müssen nicht für ihre Kinder haften und wenn nur zum Teil. Strafrechtlich haben Eltern bei sowas nie etwas zu befürchten. Zvilrechtlich müssen Jugendliche immer für den Schaden aufkommen. Bei Sachbeschädigung z.B. durch einen 12 J. bekommt niemand eine Strafe, allerdings müsste der Jugendlicher oder evtl. die Eltern für die Kinder den Schaden ersetzen.

Deine Freundin muss dann zur Polizei gehen weil sie 15 ist , sie muss aussagen was sie begangen hatte

Nein jeder Beschuldigte hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, was bedeutet dass er nichts sagen muss. Zusätzlich darf nur ein Angeklagter das blaue vom Himmel lügen sofern es mit seinem Prozess zu tun hat.

sehr wahrscheinlich eine Anzeige gegen Diebstahl.

Nicht nur wahrscheinlich. Dabei zählt aber in diesem Fall, dass der Geschädigte eine Anzeige macht, da Diebstahl ein Antragsdelikt ist.

Du hast ncihts zu befürchten, denn Du müßtest wenigstens aktiv gewesen sein in dem Du sie gegenüber Blicken verdeckt hättest, oder sonst eine Beihilfe.

Wenn es für Deine Freundin das erste Mal war gibt es Chancen auf Einstellung. Aber da der ert der Ware doch sehr hoch ist, könnte es auch eine Verhandlung geben und ein paar Sozialstunden.

Die Frage ist, ob man Dir eine Mittäterschaft vorwerfen kann. Hast Du Dich vor Deine Freundin gestellt, damit niemand die Tat sieht (bzw. in der Hoffnung dass sie keiner sieht)? Dann könnte man Dich als Mittäterin ansehen. Hast Du nicht zum Diebstahl beigetragen, kann man Dir auch nichts vorwerfen. Die Tatsache, dass Du wusstest dass sie was klaut / geklaut hat reicht meines Erachtens nach nicht aus, um Dich für Beihilfe zum Diebstahl heranzuziehen.

Als Ersttäterin mit 14/15 habt Ihr da allerdings nicht allzu viel zu befürchten. Würde mal auf einige Sozialstunden tippen...

Um zu dir zu kommen: Du bist 14 also strafmündig. Diebstahl ist ein Delikt, was eigentlich recht mild bestraft wird. Außerdem würdest du nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Das würde bei dir bedeuten, dass vielleicht ein paar Sozialstunden bei raus kommen würden. Ich kann dich aber beruhigen:

Bei dir ist es ein Grenzfall. Es muss bei dir geprüft werden, ob und dann in wie weit du in den Diebstahl integriert warst. Da du noch nicht einmal von dem (wahrscheinlich geplanten Diebstahl) wusstest, kann es sogar sein das du nicht bestraft wirst. Außerdem hast du, du kannst es auch ein wenig anders dargestellt haben, gesagt, dass du auch nicht aktiv mitgemacht hast, somit besteht bei dir die Chance auf einen Freispruch bzw. einer kleinen Geldauflage.

Bei deiner Freundin sieht es etwas anders aus:

Sie ist 15 und ebenfalls strafmündig, deshalb kann sie auch bestraft werden. Da sie aktiv den Diebstahl durchgeführt hat, wird sie definitiv verurteilt. Daher geh ich davon aus, dass sie vors Jugendgericht kommen wird, wo du entweder als Mittäter oder als Zeuge (wird sich noch herausstellen) aussagen musst. Ich denke, dass sie dann ein Urteil von Rund 50 Sozialstunden bekommen wird (das hängt von verschiedenen Faktoren ab).

Du musst dir keine Sorgen machen, aber evtl. sie. Aber keiner von euch beiden wird ins Gefängnis gehen. Wenn sie tatsächlich Drogen genommen haben sollte, bin ich mir jedoch bei der Aussage nicht mehr sicher, denn das Betäubungsmittelgesetzt sieht harte Strafen vor.

Ich hoffe ich konnte dich aufklären und wenigstens dich beruhigen :)