Bei Handyvertrag anderen Kontoinhaber angegeben. gibs jetzt probleme?

3 Antworten

bei Abbuchungen wird der Name nicht geprüft und solange es bei der Abbuchung keine Schwierigkeiten gibt, wird das auch nicht auffallen.

Ja. Falschangabe. Strafbar.

Na, so arg ist das nicht^^ Ich sehe da keine Schwierigkeiten.

@Droitteur

Ich seh das rechtlich. Rechtlich ist es eindeutig eine Falschangabe. Kann auch sein dass die Bank die Laschrift nicht einlöst bei Falschangabe des Kontoinhabers (inklusive VERMERK dass die Kontonummer nicht zum Inhaber passt) Je nachdem bei welcher Bank er ist - die Commerzbank macht das schonmal (arbeite nämlich da) und bei anderen Banken würd ichs nicht ausschließen

@angeliclocket

Ich sehe das auch rechtlich, ich dachte dafür wäre ich hier langsam mal bekannt^^ - ich erkenne keine strafbare Handlung. Eine Lüge, Falschangabe, ist per se nicht strafbar. Allerdings kenne ich noch lange nicht alle Paragraphen, bin also offen für Verbesserungen.

@angeliclocket

Kann auch sein dass die Bank die Laschrift nicht einlöst bei Falschangabe des Kontoinhabers (inklusive VERMERK dass die Kontonummer nicht zum Inhaber passt)

Das wäre so, wenn sich die Banken die Mühe machen würden, das zu überprüfen, und das tun sie seit Jahren nicht mehr.

Im übrigen kann man bei Einzugsermächtigungen meist angeben, dass die Beträge vom Konto eines anderes abgebucht werden.

@PatrickLassan

Ich sehe das im Prinzip genauso;-)...... nur war das Ausgangsproblem ja, dass die Kontonummer nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmt.

...deine Mutter ist Vertragspartner--und von deinem Konto mit ihrem Namen wird es abgebucht?

..........hab´ich das richtig verstanden?

.....das klappt wenn du deiner Mutter noch schnell eine Vollmacht auf der Bank für dein Konto erteilst. (wäre dann völlig legal und ok)