Bei der Versicherung melden und welche?

3 Antworten

In der Gebäude- und Hausratversicherung ist Feuer mit abgedeckt. Hierbei ist aber immer gemeint, dass ein Nutzfeuer aus dem bestimmungsmäßigen Ort ausbricht. Dass ein Haus geheizt werden muss, ist in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt.

Die Abnahme durch den Schornsteinfeger ist vollkommen ausreichend.

Nein muss man nicht bei der Versicherung melden. Du bekommst vom Schornsteinfeger ein abnahmeprotokoll ...

teil es jeder mit, dann machst du nichts verkehrt.

Die Frage ist, muss man den nachträglichen Anbau und die Anschaffung eins Kaminofens überhaupt bei der Versicherung melden?