Bei der Vermietung einer möblierten Wohnung, was ist mit den Kleinigkeiten, wie Geschirr, Besteck, Bettwäsche, wie kalkuliere ich das oder nur die Möbel?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sind die "Kleinigkeiten" neu beschafft? Dann addiere die Kaufpreise und teile das ganze durch 12. In einem Jahr müssen diese Sachen bezahlt sein. Es geht dazwischen was kaputt, manches wird verschmutzt oder beschädigt und einiges hält vielleicht länger. Aber ich denke mit einem Jahr bist Du auf der sicheren Seite.

Danke für die Auszeichnung. Viel Erfolg bei der Vermietung.

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Nun zu Deiner Frage:

Man sollte nur die Möbel zur Verfügung stellen.

Die Küche ist z. B. voll eingerichtet mit Geschirr, Töpfen, Pfannen, Besteck,... Weiterhin Handtücher, Spültücher, Bettwäsche, ...

Dann solltest Du eine Inventarliste machen diese Liste dem Mietvertrag unterschrieben von Mieter und Vermieter beifügen.

Fehlt etwas bei Auszug, dann in Rechnung stellen.

Alles was mitvermietet ist, bzw. was sich in der Wohnung befindet, gilt als mitvermietet und wenn es defekt ist, musst Du für Ersatz sorgen!

MfG

johnnymcmuff

Wie man richtig Fragen stellt um gute Antworten zu bekommen - (Mietrecht, wohnen)

Ich kenne da zwar nur mit Möbeln ....

Da musst Du dann den Mieter fragen , falls er Dein Besteck Geschirr...und Bettwäsche mit dabei haben möchte.

Und Euch einig sein , falls was davon in die Brüche geht.

VG pw(-:

Die Küche ist z. B. voll eingerichtet mit Geschirr, Töpfen, Pfannen, Besteck,... Weiterhin Handtücher, Spültücher, Bettwäsche, ...

@Woblitz

Dann verlangste halt 20-30€ mehr und die Bettwäsche /Handtücher+Spültücher wäscht der Mieter dann selber....Und nicht vergessen ...Mach eine Liste von den ganzen Sachen und lasse sie gegenzeichnen...mit dem Vermerk, dass er für Schäden aufzukommen hat , falls etwas zu Bruch geht oder fehlt.

VG pw(-: