Bei der Polizei gelogen - können die mich anzeigen?

14 Antworten

Da es für die Tat des Diebstahls nicht wirklich von Relevanz ist, wird dir da keiner den Kopf für abreißen. Du bist sicherlich nicht der/die erste die gelogen hat.

Korrigier einfach deine Aussage und gut. Dafür musst du keine Strafe erwarten.

Ich würde nochmals (alleine) zur Polizei hingehen und meine Aussage entsprechend korrigieren, dann hast du eine saubere Weste und nichts zu befürchten....

Also angezeigt wirst du deswegen nicht ;) Aber ich würde an deiner Stelle beim Gericht die Wahrheit sagen. Denn dort kommt es wirklich nicht so gut, wenn man absichtlich lügt. Und deine Familie wird dich schon nicht köpfen :)

Da hat die Polizistin Recht. Solange du nicht unter Eid stehst, kanns du erzählen was du willst. Du kannst deine Aussage jederzeit widerrufen, revidieren, abändern und sonst was. Und in der regel ist dir dafür noch nichtmal jemand Böse. Davon abgesehn wird es soieso keine Folgen haben. Kein Stress!

Man muss bei Gericht nicht unbedingt unter Eid stehen, wenn man bei einer Aussage gelogen hat.

Nein, du wirst keinen Ärger bekommen, wenn du noch mal zur Polizei gehst und die Sache richtig stellst. Du solltest auch unbedingt sagen, was der Grund war, so wie du es hier erklärt hast. Das ist nachvollziehbar.

Er wenn du vor Gericht eine derartige unrichtige Aussage machst, kann das Folgen haben. Also, geh ruhig baldmöglichst noch mal hin und korrigiere deine Aussage bei der Polizei. Bitte darum, dass der aufnehmende Polizist eine Bemerkung dazu macht, dass du die Sache, dass der junge Mann bei dir übernahchtet hat, wenn möglich nicht öffentlich in der Gerichtsverhandlung genannt wird (obwohl es sich bei der Befragung des Beschuldigten wohl kaum vermeiden lässt). Also: Nur Mut!