Bei der Polizei gelogen - können die mich anzeigen?
Guten Morgen.
Ich weiß jetzt werden viele unnötige Kommentare kommen, aber ich hoffe da ist wenigstens einer bei, der mir wirklich helfen kann.
Ich wurde vor 2-3 Wochen beklaut ( Wert Ca 600 Euro), darauf hin habe ich es Mama erzählt und bin zur Polizei gegangen. Dieser junge Mann der mich geklaut hat, hat bei mir an den Abend geschlafen, wo das passiert ist, dies wollte ich auch bei der Polizei sagen, aber meine große Schwester war dabei und meine Familie ist sehr streng. Hätte ich bei der Polizei vor ihr gesagt, dass er bei mir geschlafen hat, hätte ich zuhause richtig Stress gehabt, deswegen habe ich erzählt er war nur kurz bei mir um was abzuholen und wo ich in der Zeit eben trinken holen war, hat er die Sachen entwendet. Ich habe jetzt den Termin bei der Staatsanwaltschaft und ich möchte den unbedingt sagen dass ich gelogen habe und die Wahrheit erzählen auch wenn es meine Familie zufällig rausbekommt. Aber ich habe Angst vor den Folgen, können die mich Anzeigen für die Lüge, oder kann ich irgendwelche andere Folgen haben ?
Die Polizisten meinte zwar bei der Polizei darf man Lügen wie man will nur nicht beim Gericht. Trotzdem habe ich Angst die Wahrheit nun zu sagen
Danke im Voraus
14 Antworten
Da es für die Tat des Diebstahls nicht wirklich von Relevanz ist, wird dir da keiner den Kopf für abreißen. Du bist sicherlich nicht der/die erste die gelogen hat.
Korrigier einfach deine Aussage und gut. Dafür musst du keine Strafe erwarten.
Ich würde nochmals (alleine) zur Polizei hingehen und meine Aussage entsprechend korrigieren, dann hast du eine saubere Weste und nichts zu befürchten....
Also angezeigt wirst du deswegen nicht ;) Aber ich würde an deiner Stelle beim Gericht die Wahrheit sagen. Denn dort kommt es wirklich nicht so gut, wenn man absichtlich lügt. Und deine Familie wird dich schon nicht köpfen :)
Da hat die Polizistin Recht. Solange du nicht unter Eid stehst, kanns du erzählen was du willst. Du kannst deine Aussage jederzeit widerrufen, revidieren, abändern und sonst was. Und in der regel ist dir dafür noch nichtmal jemand Böse. Davon abgesehn wird es soieso keine Folgen haben. Kein Stress!
Man muss bei Gericht nicht unbedingt unter Eid stehen, wenn man bei einer Aussage gelogen hat.
Nein, du wirst keinen Ärger bekommen, wenn du noch mal zur Polizei gehst und die Sache richtig stellst. Du solltest auch unbedingt sagen, was der Grund war, so wie du es hier erklärt hast. Das ist nachvollziehbar.
Er wenn du vor Gericht eine derartige unrichtige Aussage machst, kann das Folgen haben. Also, geh ruhig baldmöglichst noch mal hin und korrigiere deine Aussage bei der Polizei. Bitte darum, dass der aufnehmende Polizist eine Bemerkung dazu macht, dass du die Sache, dass der junge Mann bei dir übernahchtet hat, wenn möglich nicht öffentlich in der Gerichtsverhandlung genannt wird (obwohl es sich bei der Befragung des Beschuldigten wohl kaum vermeiden lässt). Also: Nur Mut!