Bei der bvg kontrolle erwischt!?

1 Antwort

Naja Du schiebst die Schuld jetzt voll auf den Verkehrsbetrieb, dabei hast du ja auch das falsche Ticket zurückgegeben. Schlussendlich gilt: kein gültiger Fahrschein heißt kein gültiger Fahrschein mit allen Konsequenzen. In deinem Fall sind die Umstände natürlich unglücklich.

Naja mann muss ja auch bei der abgabe der karte die karte bzw die kartennr. kontrollieren oder?

Da gibt es sicherlich von beiden Seiten eine Mitwirkungspflicht. Wie gesagt, echt blöd gelaufen.