Bei Betriebsaufgabe bekommen Azubis Ausfallgeld

4 Antworten

In solchen Fällen ist die zuständige Kammer gefordert, für eine nahtlose weitere Ausbildung in einem anderen Kammerbetrieb zu sorgen. erst wenn das fehlschlägt, ist Arbeitslosengeld möglich.

Sofern Du bereits 12 Monate beitragspflichtig beschäftigt warst, erhälst Du ALG-I; da das natürlich aufgrund der Ausbildungsvergütung wenig sein wird, hast Du bei ggf. vorliegender Bedürftigkeit zusätzlich Anspruch auf aufstockendes ALG-II - ob Bedürftigkeit vorliegt, muß dann entsprechend geprüft werden.

Du mußt Dich unverzüglich nach Bekanntwerden der Betriebsaufgabe arbeits-/ausbildungssuchend melden bzw. gleich ALG-I beantragen.

Wende Dich auf jeden Fall auch unverzüglich an die für die Ausbildung zuständige Kammer, denn evtl. kannst Du woanders Deine Ausbildung nahtlos oder wenigstens zeitnah fortsetzen (die Arbeitsagentur wird ebenfalls diese Möglichkeit prüfen) - es wird oft ein anderer Betrieb gefunden, bei welchem Du die Ausbildung dann fortsetzen kannst.

Auch Eigenbemühungen zum Finden eines neuen Ausbildungsbetriebes sind notwendig, da das ALG-I unter anderem an die Voraussetzung gebunden ist, daß man sich selbst bemüht, die Arbeitslosigkeit zu beenden - dabei unterstützt Dich die Arbeitsagentur.

Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder wegen Wegfalls der Ausbildungsberechtigung ist der Ausbildende verpflichtet, sich mit Hilfe der Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen.

http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/das-berufsausbildungsverhaeltnis-53-kuendigung_idesk_PI10413_HI2637542.html

das heißt Du solltest umgehend tätig werden, zur Agentur für Arbeit gehen und zusätzlich zu der Kammer die für die Ausbildung zuständig ist, damit Du möglichst schnell einen Anschluss-Ausbildungsplatz findest ...

Geldanprüche gegenüber der Agentur für Arbeit hättest Du nur, wenn Du die Anwartschaftszeit erfüllst hast (360 Tage versicherungspflichtige Beschäftigung innmerhalb der letzten 2 Jahre)

Wareum greift denn kein Krankengeld von Deiner Krankenkasse????

nicht der Azubi ist krank ... sondern der Ausbilder .... und der hört scheinbar ganz auf ....

@frodobeutlin100

Dann sollte das Arbeitsamt zahlen, bis Du einen anderen Ausbildungsplatz gefunden hast. Ob in voller Höhe oder nur als Alo 1 weiß ich leider nicht.