Bei Aufmachen der Bürotür ist Schlüssel abgebrochen. Wer zahlt Schlüsseldienst/Reparaturkosten:ich oder Arbeitgeber?

6 Antworten

Wenn es nicht durch Absicht oder Gewalt passiert ist, dann ist es Materialermüdung. Das kann jedem passieren und ist durch die Versicherung abgedeckt.

Apolon  18.10.2016, 18:11

 Das kann jedem passieren und ist durch die Versicherung abgedeckt.

Durch welche Versicherung?

wernher88  18.10.2016, 18:21
@Apolon

Der Arbeitgeber muss versichert sein

wernher88  18.10.2016, 18:34
@wernher88

Stichwort Arbeitnehmerhaftung. In deinem Fall kann man ja sicher nicht von Fahrlässigkeit oder Absicht sprechen.

DerHans  20.10.2016, 17:59
@wernher88

Natürlich ist der Arbeitgeber versichert. Aber sicher nicht für jeden Unsinn. Wie oft passiert denn so etwas?

Da es während der Dienstzeit passierte und ich annehme, es war unabsichtlich, wird der Arbeitgeber dafür gerade stehen. Eventuell über eine Versicherung. Der Arbeitgeber könnte aber eine Art Schadensersatz verlangen. Muss aber irgend wo im Vorfeld geregelt  sein.

sturm84 
Fragesteller
 16.10.2016, 18:37

ich habe Familienhaftpflichtversicherung. Ich weiss nicht, ob die Versicherung Schlüsselschaden übernimmt. Da steht keine zusätzliche Leistung/berufliche Schlüsselversicherung. Das ist auf dem Arbeitsplatz während der Arbeitszeit passiert. Schloss ist jetzt erneut. Noch neue st. 30 Schlüssel für andere Arbeitnehmer.....

Lexa1  16.10.2016, 18:51
@sturm84

ob das deine Haftpflicht übernimmt, kann ich nicht sagen. Einfach mal dort nachfragen.

Apolon  18.10.2016, 18:09
@sturm84

Keine Angst. Die Kosten dafür übernimmt der AG.

wernher88  18.10.2016, 18:40
@sturm84

Was ist denn da los? wegen eines abgebrochenen Schlüssels wird normalerweise nicht das Schloß erneuert. die Reste kann man entfernen. Und 30 neue Schlüssel?? Das ist wohl ein Riesenbüro, wo jeder reinkommt?

Apolon  18.10.2016, 18:08

Der Arbeitgeber könnte aber eine Art Schadensersatz verlangen.

Wie bitte?

Ein AN kann nur in Regress genommen werden wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.

Dies kann ich aber aus der Schilderung nicht erkennen!

Melde den Schaden deinem AG.

Nur wenn du grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast, kann er dich in Regress nehmen. - was ich aus dieser Schilderung aber nicht erkennen kann.

Das ist Risiko des Arbeitgebers. Er könnte dich höchstens haftbar machen, wenn du fahrässig den Schlüssel irgendwo verlierst.l

Der Arbeitgeber. Du bist für den Verschleiß nicht verantwortlich.

Es war ja keine Absicht.