Bei Aufforderung zum Reha-Antrag durch die Krankenkasse: Wie weit geht der Verlust des "Dispositionsrechtes"?
Nach längerer Arbeitsunfähigkeit wurde ich durch die Krankenkasse aufgefordert, einen Rehaantrag bei der Rentenversicherung zu stellen. Nun steht bei mir in Aussicht, in absehbarer Zeit wieder meiner Arbeit nachzugehen. Laut Gutachten des MDK (das ich inhaltlich stark bezweifele) droht jedoch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit. Wenn ich der Aufforderung der KK nachkomme, verliere ich ja mein Dispositionsrecht und kann ohne Zustimmung der KK den Antrag nicht zurücknehmen. Nun die vielleicht etwas ungewöhnliche Frage: Wenn ich dann jedoch nicht mehr krankgeschrieben bin und meine Arbeit wieder aufnehme - kann ich wenigstens dann den Antrag zurücknehmen? Es wäre ja äußerst ungünstig, wenn ich beruflich wieder einsteige und dann quasi gezwungen bin, eine Reha zu machen und damit wieder auszusteigen.
Der Vollständigkeit halber: Mein behandelnder Arzt hält im Moment eine Reha nicht für angezeigt. Es steht einfach die Begleitung beim Wiedereinstieg an. Einige Wochen wird die Krankschreibung wohl noch gehen und um das Krankengeld in der Zeit weiter zu bekommen, müsste ich den Antrag bei der Rentenversicherung stellen.
3 Antworten
Hallo JensJensen70,
Sie schreiben unter anderem:
Bei Aufforderung zum Reha-Antrag durch die Krankenkasse: Wie weit geht der Verlust des "Dispositionsrechtes"?
Antwort:
Es gibt eine gesetzlich fixierte Mitwirkungspflicht! (siehe hierzu unter google)
Wenn Sie von einem Sozialversicherungsträger Leistungen beziehen wollen, dann müßen Sie dessen Weisungen ganz einfach Folge leisten, das gilt nicht nur für Sie persönlich, sondern für Alle!
Verweigern Sie die Mitwirkung, riskieren Sie logischerweise Ihr Krankengeld!
Wenn Sie unsicher sind, wie sich sich richtig verhalten sollen, dann sollten Sie nicht zögern und umgehend einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuziehen!
http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Laut Gutachten des MDK (das ich inhaltlich stark bezweifele) droht jedoch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Antwort:
Ob Sie den Inhalt des MDK-Gutachtens bezweifeln oder nicht, ändert in der Regel nichts an Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht!
https://de.wikipedia.org/wiki/Erstes_Buch_Sozialgesetzbuch
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Dein Arzt muss das ja auch nicht bezahlen. Wenn die Krankenkasse und die Rentenversicherung der Meinung sind, dass durch eine Rehe eine vorzeitige Verrentung verhindert werden kann, wird dir eine Reha angeboten.
Nimmst du diese nicht wahr, ist das mangelnde Mitwirkung und deine Leistung kann eingestellt werden.
Du bist zur Mitwirkung verpflichtet sonst verliert du den Leistungsanspruch. Man kann auch ein bisschen den Antrag so formulieren, dass er vermutlich abgelehnt wird. Ohne das man lügt. Aber man kann die Fragen auch zu seinem Gunsten( das ist ja auslegungssache) formulieren. Bei der Frage: wo fühlen sie sich noch eingeschränkt zB einfach " nirgendwo" ankreuzen. Solche Sachen halt