Bei Angabe von der Steuernummer, erfährt die ARGE davon?

1 Antwort

ALLE Tätigkeiten müssen angegeben werden, sonst ist das Sozialbetrug.

Ich war z. B. mal ehrenamtlich tätig - auch das muss man angeben. Angerechnet wurde da aber nichts, weil ich monatlich nur 80 Euro bekam.

Wie was angerechnet wird, entscheidet das JC. Übrigens darf man nur 100 Euro frei dazuverdienen, alles andere wird prozentual angerechnet.

Das Jobcenter hat ihm gesagt, bis 180 Euro

@beangato

hmm seltsam.. es geht da ja um 400 euro jobs. Bei dieser tätigkeit werden gerde mal 180-200 verdient. Wie sieht es da aus?

@Rayyan94

Das gilt für JEDE Tätigkeit.

Dein Freund kann ja mal in eine Beratungsstelle für ALG-II-Empfänger gehen.

@beangato

War er. Und dort wurde ihm gesagt, er dürfe bis 180 verdienen er ist jetzt etwas leicht verwirrt 

@Rayyan94

Wäre mir neu.

Noch eine Seite:

http://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-einkommen.html

Ein Betrag bis 100 EURO brutto monatlich darf anrechnungsfrei (Grundfreibetrag) zum Arbeitslosengeld II hinzuverdient werden.

...

Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 101 EURO brutto bis 1.000 EURO brutto monatlich ist 20% anrechnungsfrei.

Nach meiner Rechnung wären das bei 180 Euro 36 Euro, bei 200 Euro 40 Euro, also bei 180 Euro hätte er 144 Euro und bei 200 Euro 160 Euro, die er behalten darf.