Bei Angabe von der Steuernummer, erfährt die ARGE davon?
Hallo Liebe Leute!
Ich hab da einen Kollegen, der zukünftig als Telefonist in einem Umfragezentrum arbeiten wird. Es ist eine freiberufliche Tätigkeit, also er ist weder Sozialversicherungspflichtig oder Lohnsteuerpflichtig braucht aber dennoch eine Steuernummer um am Ende jedes Monats seine Rechnung auszustellen. Leider lebt er in einem Haushalt, in dem Hartz 4 eingenommen wird und darf daher nur bis zu 180 Euro gesetzlich verdienen, bevor was abgezogen wird. Auf meinen Rat es der ARGE zu melden, bevor noch einige Probleme auftreten könnten meinte er, dass die ARGE sowieso nichts davon mitbekommen würde da es ledeglich die Steuernummer ist die gebraucht wird. Jetzt zu meiner Frage: Stimmt das? Weil es macht mir für ihn schon etwas Sorgen, da ja jedes Jahr ein Datenaustausch zwischen ARGE und Finanzamt stattfindet, um GENAU SOWAS aufzudecken!!
1 Antwort
ALLE Tätigkeiten müssen angegeben werden, sonst ist das Sozialbetrug.
Ich war z. B. mal ehrenamtlich tätig - auch das muss man angeben. Angerechnet wurde da aber nichts, weil ich monatlich nur 80 Euro bekam.
Wie was angerechnet wird, entscheidet das JC. Übrigens darf man nur 100 Euro frei dazuverdienen, alles andere wird prozentual angerechnet.
hmm seltsam.. es geht da ja um 400 euro jobs. Bei dieser tätigkeit werden gerde mal 180-200 verdient. Wie sieht es da aus?
Das gilt für JEDE Tätigkeit.
Dein Freund kann ja mal in eine Beratungsstelle für ALG-II-Empfänger gehen.
War er. Und dort wurde ihm gesagt, er dürfe bis 180 verdienen er ist jetzt etwas leicht verwirrt
Wäre mir neu.
Noch eine Seite:
http://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-einkommen.html
Ein Betrag bis 100 EURO brutto monatlich darf anrechnungsfrei (Grundfreibetrag) zum Arbeitslosengeld II hinzuverdient werden.
...
Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 101 EURO brutto bis 1.000 EURO brutto monatlich ist 20% anrechnungsfrei.
Nach meiner Rechnung wären das bei 180 Euro 36 Euro, bei 200 Euro 40 Euro, also bei 180 Euro hätte er 144 Euro und bei 200 Euro 160 Euro, die er behalten darf.
Das Jobcenter hat ihm gesagt, bis 180 Euro