Bei Adidas mit 16 bestellen?

2 Antworten

Siehe Taschengeldparagraf.

Ab 7 ist man bereits "beschränkt geschäftsfähig" und kann kleine Einkäufe tätigen (Süßigkeiten, etc.)

Um deine Frage nochmal zu beantworten, hier der Taschengeldparagraf:

Paragraf 110 BGB, meist „Taschengeldparagraf“ genannt, hebt die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen für geringe Kaufbeträge auf. Durch diese Regelung sollen kleine Geldausgaben, etwa der Kauf einer DVD oder Musik-Downloads, ohne Formalitäten und die Zustimmung der Eltern ermöglicht werden. Kauft ein Minderjähriger aber etwas anderes vom Taschengeld, als es mit den Eltern abgemacht war, gilt der Paragraf auch für Kleinbeträge nicht. Taschengeld darf auch angespart werden, so dass es für Online-Käufe theoretisch keine Obergrenze für vom Taschengeldparagrafen abgedeckte Geldbeträge gibt. Verkäufer tun dennoch gut daran, bei Käufen teurerer Gegenstände die Erlaubnis der Eltern einzufordern. Das Risiko einer Rückabwicklung in Form des nachträglichen Rückgängigmachens durch die Eltern liegt in jedem Fall beim Verkäufer. Von Paragraf 110 BGB grundsätzlich nicht umfasst sind Ratenzahlungen und Abonnement-Verträge (sogenannte „Dauerschuldverhältnisse“). Darunter fallen insbesondere die berüchtigten Abo-Fallen im Web.

Die Entscheidung, ab wann ein Kind also solche Verträge abwickeln kann liegt also beim Verkäufer. Die Erlaubnis brauchst du nicht, weil es nicht explizit in den AGB's steht.

LG

Du darfst bestellen aber keine Raten Käufe

Auch das geht. Muss halt nur vollständig bezahlt sein.