Bei Ablehnung einer Reha keine Verlängerung der Erwerbsminderungsrente?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die BfA dir eine Reha aufdrücken will, musst du sie antreten. Es ist eine Art Bedingung, um die Rente zu beeinflussen. Es sei denn, dein Arzt bescheinigt dir und der BfA, dass du nicht in der Lage bisst, so eine Rehe durchzuführen. Denn es heißt immer: Reha vor Rente. Und die Kassen halten sich immer an so etwas. Also frage deinen Arzt, ob er dir ein Attest schreibt! Wenn ein Ablehnungsbescheid wegen der Verlängerung der Rente kommen sollte, dann lege auf jeden Fall Widerspruch ein! Wenn du beim VdK bist, oder bei einem Anwalt - dann hast du gute Chancen!! Viel Glück und LG

Hallo, erst einmal Danke für Deine Antwort. Meine Ärztin hat der BfA bereits eine entsprechende Bescheinigung "dass ich nicht Rehafähig bin" geschickt. Ich hatte bei der Beantragung damals angegeben, dass ich evtl zu einer ambulanten Reha bereit sei. Eine solche bieten sie mir jetzt an.

@nanisu

Das ist ja super. Und dann kommt es nur darauf an, wie du entlassen wirst. Du musst mit dem Arzt jetzt schon besprechen, wie schlecht du drauf bist. Aber ganz wichtig ist, dass du bei der Entlassung "nicht arbeitsfähig" entlassen wirst. Dann müsste die Verlängerung auch in Ordnung gehen. Übrigens: ich warte jetzt auch darauf. Das 2. Mal. Das 1. Mal ging alles i.O.!!! Ich drücke dir die Daumen. LG Eva

Hallo Eva, noch eine Frage. Meine Rente ist bis zum 31.08. begrenzt. Sollte ich wirklich in eine ambul Reha gehen, von wo bekomme ich dann im Sept mein Geld ? Muß ich eine Eigenleistung zur Reha zahlen ? Fragen auf Fragen und diese Unsicherheit dazu LG Roswitha

@nanisu

Meinst du ab diesen Jahr? Dann gehe so schnell wie möglich zum Arbeitsamt und melde dich dort - nicht arbeitssuchend!! Du bekommst dann eine Art von Arbeitslosengeld für diesen Zeitraum, damit du nicht in der Luft hängst. Bei weiteren Fragen - einfach melden!! LG Eva

Danke für den Stern.

Hallo nanisu,

REHA geht vor RENTE, da haben die bisherigen Kommentatorinnen/toren Recht!

In Zeiten "leerer Kassen" werden die Rentenversicherungsträger alle Hebel in Bewegung setzen, um eine dauerhafte "Frühberentung" möglichst zu umgehen bzw. wenigstens zu verzögern/hinauszuschieben.

Hierzu gibt es seitens des Sozialgesetzbuches knallharte Vorgaben:

Siehe im Folgenden den exakten Wortlaut:

Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitation bzw. Teilhabe am Arbeitsleben) hat Vorrang vor der Frührente!

Dies ergibt sich eindeutig aus § 9 SGB VI:

1)

Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie ergänzende Leistungen, um

°

den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und

°

dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern.

Die Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind.

2)

Die Leistungen nach Absatz 1) können erbracht werden, wenn die persönlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Dies wiederum bedeutet, daß die Rentenversicherungsträger vor der Entscheidung über einen Rentenantrag oftmals ein Heilverfahren durchführen.

Bringt diese Maßnahme nicht den gewünschten Erfolg, belibt der ursprüngliche Rentenantrag von der erbrachten Rehabilitationsleistung unberührt.

Aus Ihrer sehr kurz gehaltenen Fragestellung geht auch noch nicht hervor, was für ein Geburtsjahrgang Sie sind und ob Sie aktuell eine zeitliche befristete teilweise oder eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen.

Je jünger Betroffene in die Frührente eintreten, desto höher wird die finanzielle Transferleistung der Rentenversicherung ausfallen.

Grundsätzlich gilt:

A)

Keine Auseinandersetzung mit der Rentenversicherung ohne einen kompetenten Rechtsbeistand!

Wie z.B. die Mitgliedschaft im VDK!

B)

Keine REHA-Maßnahme antreten ohne den Status "Arbeitsunfähig", weil sonst mit der Entlassung aus der REHA mit dem Status "Arbeitsfähig" gerechnet werden muß.

Wer jedoch als "Arbeitsfähig" die REHA-Maßnahme abschließt, der ist auch nicht "Erwerbsgemindert!"

Fazit:

Damit Sie auf keinen Fall irgendwelche Fehler machen, keine Entscheidungen treffen ohne Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes, denn jeder Einzelfall, jedes Einzelschicksal, ist anders gelagert und verlangt eigene Verhaltensweisen!

Offensichtlich waren die Fakten bei der erstmaligen Gewährung Ihrer Erwerbsminderungsrente nicht ganz klar darauf ausgerichtet, daß es sich bei Ihrer Leistungsminderung um ein dauerhaftes, lang anhaltendes, chronisches und nicht besserbares Leiden handelt.

Aus diesem Grund wäre durch Ihren Rechtsbeistand zu prüfen, in wieweit Sie durch ergänzende Untersuchungen belegen könnten, daß in Ihrem Fall ein nicht mehr besserbares Leiden vorliegt, welches Ihre Restleistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tagewoche auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt senkt.

In jedem Fall müßen auch Widerspruchsfristen rechtzeitig eingehalten und Wídersprüche juristisch einwandfrei begründet und formuliert werden.

Der rechtzeitige Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit darf nicht vergessen werden.

Es muß bei einer REHA-Maßnahme auch immer mitbedacht werden, daß Betroffene oft in Einrichtungen eingewiesen werden, welche für das vorhandene Leiden überhaupt nicht geeignet sind!

Dann wird wertvolle Zeit vergeudet und das Verfahren unnötig verschleppt.

In diesem Sinne:

Viel Erfolg, gute Besserung und beste Grüße

Konrad

Natürlich ist im SGB so festgelegt, Erwerbsminderungsrente wird immer nur befristet gewährt.Und erst nach einer erneuten Untersuchung verlängert, dabei hast du eine aktive Mitwirkungspflicht! Wenn du die verweigerst besteht auch kein Anspruch auf verlängerung der Rente und du musst zum Sozialamt um Kohle zu bekommen.

Eine Rehamaßnahme ist eine medizinsche Versorgung die dazu dient den Gesundheitszustand zu verbessern, wenn man die Raha ablehnt ohne Begründung, dann ist es fehlende Mitwirkungspflicht und man muss mit Konsequenzen rechnen.

Natürlich kann sie das.Die Reha soll ja zur Verbesserung der körperlichen Verfassung beitragen,und der betroffene ist zur Mitwirkung verpflichtet.