Behinderung beim Einparken erlaubt?
Heute wollte ich rückwärts in eine Parklücke an einer Straße, die an der Stelle einspurig war (die zweite Spur war durch eine Verkehrsinsel abgetrennt). Ich hatte den Blinker gesetzt, bin eine Wagenlänge an der Parklücke vorbei gefahren und hab den Rückwärtsgang eingelegt. In dem Moment hupte mich eine Frau sehr lautstark an, die sauer war, weil ich sie am Weiterfahren gehindert hatte. Ich habe in so einem Fall bis jetzt immer angehalten, weil ich normalerweise eine rücksichtsvolle Fahrerin bin. Okay, heute war ich ein wenig egoistisch, weil ich einen großen Umweg hätte fahren müssen, um einen anderen Parkplatz zu kriegen. Frage: Muss man hinter einem einparkenden Fahrzeug halten? Oder ist das nur "guter Wille", wenn's jemand macht?
3 Antworten
Man muss auf jeden Fall warten und genügend Platz machen. Das was diese Frau gemacht hat, geht gar nicht. Das ist nicht nur unhöflich und unangebracht, dafür hätte sie auch eine Strafe bezahlt, wenn die Polizei das beobachtet hätte.
Nein, ganz bestimmt nicht. Leider sind nicht alle Verkehrsteilnehmer so schlau zu bemerken, dass man evtl. parken möchte, wenn man den Blinker stellt und verlangsamt. Aber das ist ja nicht deine Schuld.
Man muss nicht anhalten, man kann auch - soweit es möglich ist - dran vorbeifahren! Allerdings ist es eine Sache des Respekts - meiner Meinung nach - nicht sofort zu hupen! Ich persönlich lasse die Leute dann einparken und fahre dann weiter! ich bin nur etwas genervt, wenn die Leute sich einen zu kleinen oder relativ kleinen Parkplatz aussuchen und dann 20mal vor- und rückwärtsfahren müssen, bis sie endlich drin stehen!
Das ist natürlich verständlich! Ich war aber in drei Sekunden drin!
Dann reg dich einfach nicht darüber auf! Du hast nichts falsch gemacht! Es ist ja normal, dass man den Verkehr etwas aufhält, wenn die Parkplätze neben der Straße sind! Die andere Fahrerin hatte wohl einfach Stress oder war schlecht gelaunt, aber das ist dann ihr Problem!
in dem falle gehts ja nicht anders....
Stimmt. Ich wollte grundsätzlich wissen, wie es sich mit Behinderung beim Rückwärtseinparken verhält.
Nun weiß ich wenigstens, dass ich mich mit meinem Verhalten nicht strafbar gemacht habe.