Behält man Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 nach Verschrottung?
Hallo zusammen,
ich habe gestern ein neues Auto bestellt, da ich das alte im Rahmen der Umweltprämie in ca. 2 Monaten (kurz vor Auslieferung des Neuwagens) verschrotten lassen werde. Da der Händler des Neuwagens einige Stunden von hier entfernt sitzt und somit die Verwertung des alten nicht über den Händler, sondern von mir, bei einem herstellerzugelassenem Verwerter erfolgt nun folgende Frage. Behält man nach der Abgabe des Fahrzeuges beim Verwerter und Ausstellung des Verwertungsnachweises sowie anschließender Abmeldung bei der Behörde denn eigentlich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 ? Ich meine die braucht man ja weil man die zum Händler schicken muss. Wird diese dann einfach "entstempelt" oder auf eine wie auch immer geartete Weise ungültig gemacht und man kann diese dann wieder mitnehmen ?
3 Antworten
Papiere gehen mit dem Fahrzeug zum Verwerter und werden dann wen das Fahrzeug verwertet ist vernichtet die bekommt man nicht mehr in die Hand was will man damit auch tun man bekommt einen Verwertungsnachweis vom Schrottplatz das reicht .
Umweltprämie / Abwrackprämie da sollte man Geld für geben müssen aber nichts bekommen .
Den das ist keine Entlastung der Umwelt eher starke Belastung durch den neuen Schrot auf der Strasse .
Sollte man nicht anerkennen lassen wen man noch die Papiere hat also doppelt zahlen .
Ja, kannst du behalten. Es wird nur eine Ecke abgeschnitten.
Bei Abmeldung werden beide Dokumente zurückgegeben, die Kennzeichen entstempelt. Bei Verwertung bekommt man eine entsprechende Bescheinigung - die Dokumente wirst behalten können - Als Andenken