Begründungsdefinitionen für nicht-verfügbare Youtube-Videos gesucht?
Manche Beschreibungen eines zuvor-verfügbaren Videos, welches aus manchen verständlichen Gründen und anderen widerum nicht ganz definierten Gründen nicht mehr verfügbar ist, wollte ich genauer erfragen.
u.A. was der Unterschied zwischen "Dieses Video wurde entfernt, weil es gegen die YouTube-Richtlinien zu (Begründung) verstösst" und "Dieses Video wurde entfernt, weil es gegen die Community-Richtlinien von YouTube verstösst"? Ist hierbei bei einer Meldung die Kategorie angegeben und beim anderen die falsche oder ohne Angabe?
Verständlicher beschrieben finde ich hingegen "Dieses Video ist nicht mehr verfügbar, weil das mit diesem Video verknüpfte YouTube-Konto gekündigt wurde", "Dieses Video ist aufgrund des Urheberrechtsanspruchs von (Name) nicht mehr verfügbar", "Dieses Video ist nicht mehr verfügbar, weil der Uploader sein YouTube-Konto geschlossen hat", "Dieses Video wurde vom Nutzer entfernt" und "Dieses Video ist nicht mehr verfügbar, weil das mit diesem Video verknüpfte YouTube-Konto gekündigt wurde", als auch "Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar" und ich glaube, dass es auch eine Begründung gab, dass ein Video wegen Urheberrecht nicht mehr verfügbar sei.
Jedoch beispielsweise die Begründung "Das mit diesem Video verbundene YouTube-Konto wurde aufgrund mehrerer Meldungen Dritter über Urheberrechtsverletzungen gekündigt", klingt für mich eher seltsam, denn zuvor dachte ich, dass bereits auch nur eine Meldung für die Löschung ausreichen könnte? Wie könnten hier dann "mehrere Meldungen" entstanden sein?
Wobei ich ebenso bei einem Video "Nicht verfügbar" gelesen hatte und ich hier speziell wissen wollte, was hierbei die Begründung ist (da kein "weitere Informationen" als Link oder andere Details genannt wurden)?
Danke im Voraus für eure Antworten.
2 Antworten
"Das mit diesem Video verbundene YouTube-Konto wurde aufgrund mehrerer Meldungen Dritter über Urheberrechtsverletzungen gekündigt"
viele youtuber kopieren lediglich fremde videos aus anderen kanälen auf ihre kanäle. damit verstossen sie gegen das urheberrecht des originalen videos und dessen uploader. irgendwann werden diese kopierkanäle von den entsprechenden youtubern entdeckt und gemeldet. kommen zu viele dieser meldungen vor, greift youtube durch. in so einem fall erscheint mir diese meldung für sehr passend und gibt den sachverhalt wider.
grundsätzlich wird bei urheberrechtsverletzungen kein kanal gesperrt. da müssen häufungen vor kommen. üblich ist immer noch die sperrung des betreffenden videos.
wenn ein video lediglich in d nicht zu betrachten ist, dürfte es für d durch die gema gesperrt worden sein. dazu gibt es inzwischen aber eine eigene sperrinfo, sieht dann so aus:
oje, das sind ja zig fragen...
das sperren eines kanals ist relativ klar definiert: beim dritten gleichzeitig aktiven strike wird der channel gesperrt. ein strike bleibt aktuell 3 monate aktiv, danach verfällt er. du musst also 3 strikes innerhalb 3 monaten fangen, damit du eine kanalsperrung erlebst.
leider hat youtube seine wortwahl, zumindest in deutsch, zig mal geändert, so dass das wort strike, welches aus der amerikanischen beschreibung stammt, nirgends auftaucht und immer wieder neu übersetzt wurde.
einen strike erkennst du daran, dass du einen grossen orange unterlegten text bei der anmeldung in deinem kanal erhältst. bei urheberrechtsverletzungen musst du dann so einen test mit 4 fragen beantworten. ausserdem wird der strike in den kontoeinstellungen beim status genau angegeben. dort siehst du auch das verfallsdatum. nur diese strikes bringen deinen kanal in gefahr.
im normalfall gibt es keinen strike für urheberrechtsverletzungen, sondern höchstens eine verwarnung mit oder ohne sperrung.
natürlich dürften auch sofortige sperrungen eines kanals möglich sein, z.b. bei volksverhetzungen, übergrosser brutalität. aber das dürfte für die meisten kein problem sein.
verwendung von kurzen ausschnitten: das dürfte unter die fair-use-regeln fallen. diese bestehen jedoch nur in usa. in d gibt es kein fair-use, deshalb gelten diese regeln nicht in d. dein video kann auch wegen irgendeiner belanglosen hintergrundmusik, die nur kurz zu hören ist, gesperrt werden.
texte in video-beschreibung: sofern es sich um die gängigen lizenzierungen handelt (kein creative commons), nützen dir solche texte rein gar nichts. spar sie dir.
jedes video, das du auf youtube hochlädst, wird gleich behandelt, egal welche option du wählst (gelistet, nicht gelistet, privat). du kannst z.b. keiner sperrung umgehen, indem du auf privat stellst.
mir ist nicht bekannt, dass playlisten gesperrt werden. es werden immer nur videos gesperrt.
annokrat
annokrat Danke vorerst für die Details, mir fiele noch ein paar weitere Fragen diesbezüglich ein:
wenn angenommen ein Channel auf YouTube mehrere Videos hochlädt und durch Meldungen anderer Leute zB nur etwa monatlich eins aus verschiedenen Gründen entweder nur eingeschränkt (in manchen Ländern gesehen werden kann) oder auch gänzlich gelöscht werden würde, jedoch sein Status am Profil im grünen Bereich ist ...besteht da eher nur einge geringe bis fast unmögliche Chance, dass das Profil wegen häufige Verstösse gelöscht werden könnte? oder ist das nur meine Vermutung, dass der Channel / das Profil dann dennoch weiterhin bestehen könnte?
wieviele Meldungen des Videos werden für ein Eingreifen des Supports benötigt? auch wollte ich fragen, wird bereits bei "unwichtigeren Gründen" eingegriffen, beispielsweise wenn ein paar Sekunden einer Werbung oder Sekunden eines anderen Videos, etc. beinhaltet sind, oder würde dann erst ab mehreren Meldungen etwas dagegen getan werden?
auch hörte ich, dass Videoausschnitte unter einer bestimmten Sekundenanzahl in Videos ohne Einnahmen, an sich erlaubt wären. wie sehr stimmt diese Information aktuell und bezieht sich das auf den Inhalt, ob es sich um das Audio oder die visuelle Darstellung handelt? wäre das auch zB beim Spielen eines vorhandenen Songs mit Video zB als Tutorial, dann auch ein Verstoss oder schon erlaubt? denn es ist auf eigene Art aufgenommen, nur das Audio (wenn man es ziemlich exakt nachspielt) wäre dann bereits zuvor schon von den Stars vorhanden...?
würde dann tatsächlich eher in der Videobeschreibung oder direkt im Video ein Hinweis etwas ändern, dass erwähnt werden würde dass es eben ohne Einnahmen und nur zur Unterhaltung, nur aus frei-erfundenen Handlungen, Namen, etc. besteht ...oder wäre das bei Fan-Videos, zB wenn Spiele mit real-life nachgestellt werden (als Parodie oder ohne) dass das Video dennoch gelöscht oder nur eingeschränkt sichtbar sein könnte?
stimmt es denn auch, dass wenn Videos einer Playlist als "nicht gelistet" oder "privat" gestellt sind, dass diese eher nicht gemeldet werden können (oder so) und welche Beschriftung haben von YouTube selbst, gelöschte Playlists? denn bisher kenne ich nur Videos, die beim Klick bereits nicht mehr existieren können, sie jedoch die Fehlermeldung noch zeigen und das Video als Link noch existiert (nur das Video an sich nicht mehr anguckbar ist)