Begleitung ins Kino durch 16 jährige Schwester?

6 Antworten

Hallo sunnyboy0815

Volljährigkeit ist hier egal allerdings gilt die Regelung dass Kinder ab 6 in Filme ab 12 dürfen ausschließlich in Begleitung eines Personsorgeberechtigten (im Normalfall die Eltern) somit geht das rein rechtlich nicht.

Praktisch kommt es darauf an wie streng die Kinomitarbeiter das durchsetzen das kann man aber schlecht im vornherein abschätzen.

LG

Darkmalvet

Das jüngere Kinder in einen Film ab 12 dürfen ist nur gestattet in Begleitung einer "personensorgeberechtigten Person". Es muss also die Person dabei sein die das Sorgerecht hat, in der Regel die Eltern.

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__11.html

Rein vom Gesetz her nicht, aber es kann sein, dass ihr trotzdem rein dürft, wenn es dem Kinopersonal egal ist. Ihr solltet halt nicht sagen, dass ihr 11 seid.

Die 11 jährigen müssen von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

Eine Volljährige erziehungsbeauftragte Person ist nicht ausreichend.

Eine Volljährige erziehungsbeauftragte Person ist nicht ausreichend.

Eine Volljährige erziehungsbeauftragte Person ist personensorgeberechtigt, wenn die Erziehungsberechtigten das so entscheiden ...

Fehlte da vielleicht ein "nicht" in dem Satz?

Nein fehlt nicht.

Personensorgeberechtigt sind idR die Eltern, die Eltern können eine Erziehungsbeauftragung  an eine Volljährige Person übertragen aber nicht die Personensorgeberechtigung, letzteres könnte nur ein Gericht.

Nein, es müssen Personensorgeberechtigten, d.h. im Regelfall wären es die Eltern müssen mit ins Kino.