beglaubigte Abschrift Erbschein?
ich habe ein Haus geerbt das einer Erbengemeinschaft gehört mir gehören 50% Ich habe das Haus von meinen Onkel vererbt bekommen In dieser Erbengemeinschaft war bis 2010 meine Tante die 25 % hielt diese verstarb 2011 und vererbte das Haus Ihren Lebensgefährten der dann 2012 starb und das Haus weitervererbte an weitere 4 Personen . Ich habe das Haus vor 2 Monaten geerbt und will es jetzt verkaufen die restliche 25% gehören meiner Cousine die nicht gegen einen Verkauf hat .Von den 4 Personen denen der Lebensgefährte das Haus vererbt hat sind noch 3 am Leben eine Frau ist verstorben die drei haben auch nichts gegen eine Verkauf wenn ich mich nur drum kümmere und da ist das Problem. Der Lebensgefährte hat sich nicht ins Grundbuch eintragen lassen seine 4 Erben auch nicht das ist die ganzen Jahre so gegangen jetzt war ich beim Notar dort sagte man mir wenn diese nicht im Grundbuch stehen soll ich die Erbnachweise bringen . Meine Tante hatte seinerzeit den Lebensgefährten per Testament alles vermacht der Lebensgefährte hat seinen 4 Erben auch alles per Testament vermacht ich habe die restlichen Erben von den Lebensgefährten angesprochen wegen des Erbscheines die wollen sich auch nicht drum kümmern Ich muss den Besitzübergang nachweisen von der Tante zum Lebensgefährten vom Lebensgefährten zu den 4 Erben . Bekomme ich vom Nachlassgericht beglaubigte Abschriften oder so etwas ähnliches der Notar will das haben sonst kann der Verkauf nicht stattfinden. Ist alles total verfahren aber für mich ist das auch Neuland
1 Antwort
Hey! :)
Klar, frag einfach beim Nachlassgericht nach besagten beglaubigten Abschriften, die machen das. Dafür fällt dann halt eine Gebühr nach GKG an, welche das ist weiß ich gerade nicht auswendig. Damit stürzt du dich aber ganz sicher nicht in Unkosten. Ruf einfach mal bei dem NG an, das den Erbschein ausgestellt hat, die helfen dir sicher gerne.
LG Premados