Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk?
Hallo Leute
Hab folgendes Problem, ich war einmal verheiratet war danach wieder geschieden. Jetzt will ich zum zweiten mal Ehe schließen mit meine Verlobte, aber das Problem ist, Rathaus verlangt beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk!!? Aber meine erste Ehe wo ich geheiratet war,war ich türkischer Staatsbürger und wo ich geschieden war ich deutsche Staatsbürger. Und Rathaus will von türkischen Konsulat die Unterlagen haben aber türkischen Konsulat sagt wir kennen so was nicht. Meine Frage ist reichen da nicht die Scheidungsurkunde oder Unterlagen vom Gericht das ich geschieden bin wenn ich bei Rathaus abgebe?!
2 Antworten
Problematik wird sein, dass die Ehe auch in der Türkei legalisiert wurde? Das wird und kann sicher nicht über die Botschschaft laufen. Das müsste persönlich vor ort geklärt werden. Also dort wo du die Ehe hast eintragen lassen.
Meine erste Ehe hab ich bei türkischen Konsulat geschlossen
Ich gehe davon aus dass auch das Scheidungsurteil reicht. Das ist ja ein deutsches Urteil, oder?
Ruf doch schnell im Standesamt an und frag, dann weißt Du's genau. Aber ich gehe, wie gesagt, davon aus, dass ein deutsches Standesamt das Urteil eines deutschen Gerichts anerkennt.
das wird nicht reichen, die Erst-Ehe in der Türkei muss als Geschieden eingetragen werden.
Ja ich bin auch vorm deutschem Gericht geschieden worden! Normal denke ich auch es müsste auch das Urteil reichen.