beglaubigte ablichtung aus des Geburtseintrages mit Hinweisteil?
Hallo leute eine frage ich war heute beim standesamt und sie meinten das ich eine beglaubigte ablichtung aus dem geburtsregister brauche??ist das die geburtsurkunde?? Ich habe eine geburtsurkunde in original ..muss ich trotzdem eine neue geburtsurkunde besorgen oder reicht das originale ?weil Auf dem blatt stand (darf nicht älter als 6 monate sein)
3 Antworten
Du gehst zum Standesamt Deines Geburtsortes (oder rufst an, wenn es zu weit weg ist) und sagst denen, Du braucht eine Geburtsurkunde zum Heiraten, dann bekommst Du genau das Richtige. Kostet ca. 10 €. Es muss eine neue Urkunde bzw. Abschrift sein, des es könnte sich in der Zwischenzeit etwas geändert haben (klingt komisch, ist aber so).
12 € kostet es bei uns auch, aber ich habe noch nie darauf geachtet, ob die bundeseinheitlich gleich teuer sind. Bei uns kostete z.B. der Kirchenaustritt lange Zeit 50,00 €, da das die Kommune selber festlegen konnte, mittlerweile sind wir auf 16,00 € runter.
Das stimmt, die Gebühr für einen Kirchenaustritt bestimmt jede Gemeinde für sich in der Verwaltungsgebührensatzung, während die Gebühren für Personenstandsurkunden und alle anderen Tätigkeiten im Standesamt (Eheanmeldung, Ehefähigkeitszeugnis etc.) bundeseinheitlich in eine Verwaltungsvorschrift festgelegt werden.
In deiner Überschrift hast du "Hinweisteil" erwähnt. Dieser steht am unteren Rand der früheren Geburtseinträge und betrifft Tag und Ort der Eheschließung der Eltern bzw. bei unverheirateten die Nummern der Geburtseinträge der Eltern, Kennzeichen und Führungsort des Familienbuchs der Eltern, Tag und Ort der Eheschließung des Kindes mit Namen des Partners, Tag und Ort des Todes des Kindes. Diese Angaben werden abgedeckt, wenn eine beglaubigte Kopie des Geburtseintrags für eine Privatperson gemacht wird, ebenso ein Hinweis auf eine in amtliche Verwahrung gegebene letztwillige Verfügung oder ein öffentliches Testament sowie ein nichteheliches Kind. Den Hinweisteil gibt es seit 2009 in dieser Form nicht mehr.
Hallo, was du schreibst ist nicht ganz korrekt. Den Hinweisteil gibt es weiterhin und er ist sowohl in der deit 2009 bestehenden elektronischen Form des Geburtenregisters zu führen, als auch in der Buchform fortzuführen.
Weiterhin werden nicht nur nichteheliche Kinder dort eingetragen, sondern alle Kinder dieser Peron.
Die beglaubigte Abschrift wird grundsätzlich, wie du richtig erwähnt hast ohne die Hinweise erstellt. Wird die Abschrift jedoch explizit mit Hinweisen beantragt sind diese dem Antragsteller, sofern er zum berechtigten Personenkreis gehört , zugänglich zu machen.
Danke für den Hinweis! Beurkundungen nach dem 1.1.2009 habe ich selbst nicht mehr vorgenommen, weil ich in dieser Zeit in den Ruhestand getreten bin.
Du machst eine Kopie von deiner Geburtsurkunde und nimst beides mit in zb standesamt'/rathaus und holst dir dort den beglaubigungsstempel auf der kopie.(Der stempel de beglaubiegung sollte dan nicht Älter als 6 monate sein bei der Orginal geburtsurkunde macht das ja keinen sin)Ansonsten brauchts du nur deinen Ausweis und geld dafür.
Nein, so geht das leider nicht. Eine Urkunde wird nicht beglaubigt.
Eine Urkunde kostet z.Zt. genau 12 €, jede weitere Mehrfertigung übrigens auch (vor 2009 eine Mehrfertigung nur für die Hälfte der Gebühr).