Beglaubigen wer darf das?

6 Antworten

Beglaubigungen dürfen bekanntermaßen nur von siegelführenden Institutionen vorgenommen werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beglaubigung

Bekanntermaßen? Hab noch nie so ein seltsames Wort gehört. Ist das nicht vom Kaiserreich her?

Zeugnisse müssen beglaubigt werden, wenn man sich für bestimmte Dinge bewirbt.

Das kann manchmal das Gemeindebüro der Kirche machen, manchmal das Rathaus z.B.

Kommt drauf an, für was die Beglaubigung gebraucht wird.

Amtliche Beglaubigen können alle Behörden die eigenen Dokumente. Dokumente die von Behörden stammen, oder für Behörden vorgesehen sinnt können ebenfalls von einigen Behörden beglaubigt werden. Jede Stadtverwaltung hat so eine Stelle.

Öffentliche Beglaubigungen gehen nur beim Notar.

Ok können das auch Botschaften und was kostet das eigentlich

Das ist falsch! Notare, Bürgermeisterämter und... Pfarrer dürfen beglaubigen!

@EddiR

Alter was hab ich da für Rechtschreibfehler reingehauen "sinnt" statt "sind" :D was stimmt mit mir heute net xD

Aber nun zum Thema.

Nein, du liegst falsch.

Beglaubigungen sind so möglich, wie ich es schon geschrieben habe. Hier gilt § 33 VwVfG.

Das Notare Beglaubigen können steht in einem anderen Gesetz. Ansonsten sind Behörden aber nur nach dem VwVfG berechtigt Beglaubigungen auszustellen.

Ein Pfarrer dürfte dies nur, wenn er auch öffentliche Aufgaben wahrnimmt, und damit als Behörde im Sinne des Gesetzes einzustufen ist.

Amtlich beglaubigen kann fast jede Behörde ihre eigenen Dokumente, wenn diese zur Vorlage bei einer bestimmten Behörde benötigt werden. Landesrecht kann aber anderes vorsehen.

Öffentlich beglaubigen hingegen können nur Notare und zusätzlich in einigen Bundesländern durch Landesrecht bestimmte Personen.

Auch ein Pfarrer, Bischof.... darf amtlich beglaubigen!

@EddiR

Weil er bzw. die Kirche einer Behörde gleichgestellt bzw. siegelführend ist. Es gilt also das oben Gesagte. Nur ist eine amtliche Beglaubigung ohnehin kaum etwas wert.

Ein öffendliches Amt (zB Arbeitsamt, Finanzamt), die Polizei und ein Notar. Ist meistens kostenpflichtig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung