Befristeter Vertrag oder Festvertrag?

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ally laut gesetz darf max über die dauer für 2 jahre befristet werden. (kettenbebrifstung)

(ausname bei der neugründung eines unternehmens ist innerhalb der ersten vier jahre eine befristete anstellung mit einer dauer von max vier jahren zulässig, innerhalb dieses zeitraums sind mehrfache verlängerungen möglich)

arbeitnehmer die vor beginn des  befristeten arbeitsverhältnisses mindestens 52 jahre alt sind, können max fünf jahre mit mehrfachen verlängerungen befristet angestellt werden.

(voraussetzung dafür ist, dass sie vorher mindestens vier monate arbeistlos waren oder na einer öffentlich geförderten beschäftigungmaßnahme teilgenommen haben.

gesetz über teilzeitarbeit und befristete arbeistverträge- tzbfg

 

ally du bekommst (musst) auf jeden fall einen unbefristeten arbeitsvertrag bekommen.

Hm... bei mir vor ein paar Jahren galt noch... nach 2x befristet, muss gekündigt werden oder ein Festeinstellungsvertrag gemacht werden. 

Die Aussage von Deine alten Filialleiter rechne ich so mal Daumen, dass der Dir einen 400-Euro-Vertrag in Festeinstellung anbietet. Du solltest mal fragen, ob dass auch noch steigerungsfähig (durch Überstunden) wäre oder damit dass Ende der Leiter erreicht ist.

Ich denke mal, dass es ein Hartzer mit 365 Euro + Vergünstigungen + Wohnungszuschuss dann besser hat. Allerding wird man dort doch auch dann sehr arg geknechtet. Ich gebe allerdings auch zu bedenken. Ein Hartzer hat auf dem Arbeitsmarkt schlechtere Chancen, als einer der zu einem Hungerlohn noch einen Job macht. Ich empfehle Dir, nimm an und beiss zumindest für den Moment die Zähne zusammen. Vielleicht tut sich auch noch die Gelegenheit zu einem weiteren 400-Euro-Job auf.

 

Viel viel Erfolg und Gruss

Hallo Ally,

wahrscheinlich waren Deine beiden Zeitverträge ohne Sachgrund.

Solltest Du bei Deinem alten Filialleiter einen Vertrag bekommen darf er Dir nur mit Sachgrund (z.B. Mutterschutz oder Erziehungszeit, bestimmtes Projekt mit zeitlicher Begrenzung etc.) einen befristeten Vertrag anbieten. Ansonsten muß der Vertrag unbefristet sein.

Diese max. 2 Jahre in denen drei mal verlängert werden kann gelten nur für "normale" Zeitverträge ohne Sachgrund.

Manche Arbeitgeber schaffen es, Mitarbeiter über viele Jahre mit Zeitverträgen zu beschäftigen. Sie müssen immer nur einen guten Grund haben.

(1)Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Geasamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchsten dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

(3)Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden.(§ 14 Abs.:2 Satz 1 und 3 TzBfG)


Einen befristeten Arbeitsvertrag kann man dir geben,wenn du z.B. zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wirst.

Ansonsten ist nur eine Festanstellung möglich.

 

 

BAG Urteil vom 12.1.2011, 7 AZR 194/09 - NEIN !!

Nun gilt entweder unbefristeter Vertrag oder Kündigung... !!

Nur weil es mit anderen Bedingungen ist - der Arbeitgeber bleibt der gleiche und das zählt!