Befristeter Mietvertrag ohne Befristungsgrund

6 Antworten

Ist ein befristeter Mietvertrag ohne Nennung eines konkreten Befristungsgrundes rechtskräftig? Ich habe im Internet einen Artikel gelesen in dem steht, dass ein befristeter Mietvertrag nur dann rechtskräftig ist wenn im Mietvertrag ein Grund der Befristung aufgeführt ist.

Die Befristung ist unwirksam, da der Grund zur Befristung fehlt.

Dieses führt dazu, dass es sich jetzt um einen Mietvertag auf unbestimmte Zeit handelt.

Siehe auch:

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/108393-befristung-von-mietvertrag-rechtens

Ja ich weiß nur in meinem Fall läuft der Vertrag bis September 2016 und ich würde gerne vorzeitig aus dem Vertrag kommen. Das hatte ich vergessen zu erwähnen. Ich würde gerne im September 2015 ausziehen

Sollte es ein gegenseitiger Kündigungsverzicht sein, so kann das wirksam sein, auch da kommt es auf die genaue Formulierung und die Länge des Ausschlusses der Kündigung an.

Also was ist es, eine unwirksame Befristung oder ein gegenseitiger Kündigungsverzicht?

Bitte mal die Textpassage aus dem Mietvertrag hier posten.

MfG

Johnna

Zunächst solltest du mal im Mietvertrag nachlesen, ob es sich bei der "Befristung" bis September 2016 tatsächlich um einen Zeitmietvertrag i. S. d. § 575 BGB handelt.

Oder vielmehr um einen wechselseitigen Kündigungsverzicht vor Ablauf des 30.09.2016, der vier Jahre ab Mietbeginn wirksam vereinbart werden durfte.

Im ersten Fall "muss dem Mieter der Grund für die Befristung bei Vertragsschluss schriftlich" mitgeteilt werden. "Andernfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen" mit der Wirkung, dass  eine ordentliche Kündigung n. § 573c BGB zulässig wäre..

Im zweiten Fall zahlt man eben bis September 2016 Miete, ob man auszieht oder nicht; eine Kündigung wirkt erst zu vertraglich frühstmöglich bestimmtem Termin.

G imager761

die <befrsitung

Ist ein befristeter Mietvertrag ohne Nennung eines konkreten Befristungsgrundes rechtskräftig?

Ohne schriftliche Nennung von Gründen oder bei nicht zulässigen Gründen, entsteht ein unbefristetes Mietverhältnis. (Vergl.: BGB § 575 Zeitmietvertrag)

Dadurch ist in deinem Fall bzw. nach deiner Schilderung des Sachverhaltes, auch die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten gegeben.

Allerdings würde ich versuchen, die Sache mit dem Vermieter gütlich zu klären und auch nach einem Nach- bzw. Ersatz- oder auch Untermieter suchen. Wenn er sich stur stellt, dann hast du aber das Recht auf deiner Seite.

Link zum Thema: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/zeitmietvertrag.html

Wenn im MV nicht zumindest einer der ges. zulässigen Gründe benannt ist, ist die Befristung unwirksam. Du dürftest dann bis 3.Werktag Juno zum 30. September rechtswirksam kündigen. Das käme deinem Interesse so gelegen.

Bei Mietverträgen über "normalen" Wohnraum ist für eine wirksame Befristung die Nennung eines von 3 gesetzlichen Gründen im Mietvertrag vorgeschrieben.

Bist Du sicher das es eine Befristung und nicht ein Kündigungsverzicht ist?

Schreib mal den exakten Wortlaut der entsprechenden Klausel.