Befristeter Arbeitsvertrag mehr als 24 Monate?
Guten Tag,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag! Ich habe am 1. August 2015 angefangen und der Vetrag geht bist November 2017.
Es gehen doch aber nur 24 Monate oder?
2 Antworten

Wenn Du einen befristeten Arbeitsvertrag mit Sachgrund (z.B. Vertretung für eine Mitarbeiterin in Elternzeit) hast, ist eine Laufzeit von über zwei Jahren möglich. Es können auch mehrere Befristungen mit Sachgrund über viele Jahre hintereinander folgen ohne dass es zu einer unbefristeten Anstellung kommt (Kettenbefristungen).
Bei Befristungen die ohne Sachgrund, also kalendarisch, sind, ist eine maximale Laufzeit von 24 Monaten festgelegt. Da Dein Vertrag länger läuft, kannst Du nach Ablauf, wenn der Betrieb Dich dann nicht ohnehin übernimmt, eine Entfristungsklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Danke für die Ergänzung. Manchmal "vergesse" ich, die Ausnahmeregelungen zu schreiben ;-)

Ja, es ist schon ein "Kreuz" - wir werden auch nicht jünger ...

https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html
das gilt im Regelfall nur für sachgrundlose Befristungen
mit Sachgrund sind längere Befristungen möglich
außerdem gibt es noch andere Sonderregelungen
Es sei denn, Shootingstar19 wäre schon 52 Jahre alt (hört sich aber nicht so an), beginnt in einem neu gegründeten Unternehmen (in den ersten 4 Jahren) oder unterliegt einem Tarifvertrag mit abweichenden Regelungen.
Aber das weißt Du ja ...