Befristeter Arbeitsvertrag: besser 2 Jahre oder 1 Jahr?
Hallo Zusammen,
ich habe die Möglichkeit einen befristeten Arbeitsvertrag (ohne Sachgrund) in meinem Traumjob zu bekommen. Ich werde auf jeden Fall unterschreiben, aber folgende drängende Frage stellt sich mir jetzt noch:
Mein Arbeitgeber hat mir angeboten, den Vertrag auf 2 Jahre zu befristen. Da ein befristeter Arbeitsvertrag ja 3 Mal verlängert werden darf, überlege ich nun, ob es nicht sinnvoller ist, sich den Vertrag auf 1 Jahr befristen zu lassen.
Hintergrund meiner Überlegung: Bei der Befristung auf ein Jahr hätte ich ja die Chance nach 9 Monaten schon wieder über den Anschlussvertrag zu verhandeln. Und auch über die Chance im Anschluss einen unbefristeten Vertrag zu bekommen.
Bei 2 Jahren dagegen und der Gefahr, dass der Vertrag im Anschluss erneut befristet verlängert wird, hänge ich ja viel länger in diesem befristeten Verhältnis fest.
Was wisst ihr darüber ? Was meint ihr dazu?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen!
3 Antworten
Bei 2 Jahren dagegen und der Gefahr, dass der Vertrag im Anschluss erneut befristet verlängert wird
Du hast hier einen Denkfehler. Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund darf zwar bis zu dreimal verlängert werden, allerdings nur bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren. Wenn Du jetzt eine Befristung auf zwei Jahre bekommst, kann dieser Arbeitsvertrag ohne Sachgrund bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr verlängert werden,
Ich vermute mal Du bist jünger als 52 Jahre und den Betrieb gibt es schon länger als vier Jahre. Dann fallen diese Ausnahmen bezügl. der Länge der sachgrundlosen Befristung weg. Nach zwei Jahren kann der Vertrag nur noch mit Sachgrund weiter verlängert werden, er läuft aus oder man übernimmt Dich.
Wenn Du den Vertrag über ein Jahr annimmst, kannst Du die Verhandlungen vergessen. Dein AG darf Dir zwar während der Vertragslaufzeit Deinen Lohn erhöhen, nicht aber in einer Verlängerung des befristeten Vertrags. Dies käme einer unbefristeten Anstellung gleich.
Wenn es keine Kündigungsvereinbarung gibt und auch kein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet, ist der Arbeitsvertrag nur aus wichtigem Grund (fristlos) oder mit einem Aufhebungsvertrag frühzeitig beendbar. Ansonsten sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz keine Kündigungsmöglichkeit vor.
Egal ob Du ein Jahr oder zwei Jahre nimmst, es wird immer, egal was Du tust, Vor- und Nachteile geben. Ob in einem Jahr eine Kündigungsvereinbarung für Dich gut oder schlecht ist, kann Dir auch niemand sagen. Entscheiden kannst nur Du alleine. Viel Glück
Es ist schon richtig das ein befristeter Vertrag 3x verlängert werden kann, allerdings nur auf die Gesamtzeit von zwei Jahren.
Und Deine Vorstellungen über neue Konditionen zu verhandeln kannst Du vergessen. Es gibt keinen neuen Vertrag. Höchstens eine Verlängerung des bestehenden Vertrages.
Nimm also die zwei Jahre.
Was Du hast, hast Du. Die Chancen sind bei beiden Arten gleich. Hätte, wenn, könnte sind Überlegungen, die der Grundlage entbehren. Wer weiß schon, was in 1 oder in 2 Jahren ist? Mit einem 2-Jahresvertrag bist Du besser bedient und kannst Dich Deinem Arbeitgeber länger beweisen und empfehlen für einen unbefristeten Vertrag.
Hallo Zusammen,
zuerst vielen Dank für Eure Antworten!
Ich hatte in der Tat noch nicht begriffen, dass max. auf insgesamt 2 Jahre befristet werden darf! Danke füt diesen Hinweis.
@Hexle: ja, ich bin unter 52 Jahre alt, der AG hat weniger als 10 Festangestellte und ist kein Start-Up.
Ich würde einen für 2 Jahre befristeten Vertrag bekommen. Was mich beschäftigt: Ich bin jetzt bereits über den Bundesfreiwilligendienst dort beschäftigt und würde meinen Vertrag kündigen, um danach in den besagten Vertrag einzusteigen. Das ist kein problem, da der BFD als Ehrenamt gilt.
Nun ist es ja aber so, dass ich dann- wenn nicht festgehalten ist, dass eine ordentliche Kündigung möglich ist - als AN an die 2 Jahre gebunden bin. Das heißt, wenn ich einen anderen Job annehmen möchte, geht das nicht? Andrerseits: mit dem Zusatz sind die 2 Jahre wiederum nicht sicher. Oder sind sie das aufgrubd der Gföße des Unternehmens (>10) ohnehin nicht? Sehr ihr da sinst irgendwelche Nach- bzw Vorteile in Bezug auf die ordentliche Kündigung? Ich habe, ehrlich gesagt, mit meinem AG noch nicht darüber gesprochen, ob die Möglichkeit der ordentliche Bedtandteil des Vertrages sein soll.
Oder?
Viele Grüße!