Befristet angestellt und Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Wenn der Arbeitnehmer einen befristeten Vertrag sagen wir mal von 2 Jahren hat z.Bsp. 01.10.2010 bis 30.09.2012. Bekommt er im 1. Jahr anteilig Weihnachtsgeld, im 2. Jahr volles Weihnachtsgeld und im 3. ?? Da er ja vor der Auszahlung im November 2012 nicht mehr im Hause beschäftigit ist? Weihnachtsgeldzahlungen sind keine Pflicht, außer im Öffentlichen Dienst sind sie glaube ich geregelt.
3 Antworten

Eine Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Weihnachtsgeld ist, dass man zum Fälligkeitstermin/Zahlungstermin auch noch beschäftigt ist. Da das bei dir nicht der Fall ist, sehe ich auch keinen (anteiligen) Anspruch auf das letzte Weihnachtsgeld.

Im öffentlichen Dienst gibt es kein Weihnachtsgeld mehr. Das ist in den monatlichen Bezügen eingerechnet. Grundsätzlich muss man bis zum 31.03. des Folgejahres im betrieb angestellt sein-ansonsten gibt es kein Anspruch auf Weihnachtsgeld-ebenso verhaelt es sich mit der Einstellung zum 01.10.. M.E. muss man mind. 6 Monate dabei sein, um Weihnachtsgeld zu bekommen.

Nein... Erstens Anspruch gibt es nie und wenn dann auch nur zum "normalen" AuszahlungsZeitpunkt

und kein Daumen heul - Zwinker, nur Spaß
Genauso ist es!!