Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ratsam?
Hallo liebe Community
ich fange im September ein Vollzeitstudium an einer privaten Uni an und habe mir deshalb einen Minijob für die Wochenenden gesucht. Nun habe ich einen schriftlichen Wisch (der als Arbeitsvertrag gilt) abgegeben und mir wurde gesagt das alle Aushilfen den Zettel zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht unterschrieben haben und sie mich durch Corona nur dann weiter beschäftigen können wenn auch ich einwillige. Nun ist der springende Sprung natürlich, ob ich dies gefahrenlos unterschreiben kann, da man ja (soweit ich weiß) die Studienzeit über in Deutschland sowieso Rentenversicherung ist? Zählt dies auch wenn man bei der Famk also einer privaten Versicherung mitversichert ist? Ich bin wirklich ratlos was man hier am besten machen kann da ich natürlich weder auf evtl. Vorteile bei der Rente noch auf den minijob verzichten möchte. Im Internet habe ich speziell für meine Situation leider nichts gefunden und hoffe sehr das mir jemand einen Rat geben kann. Vielen Dank im Voraus
6 Antworten

Hallo,
ob du dich im 450-Euro-Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt oder nicht ist allein deine Entscheidung. Der Arbeitgeber darf das nicht vorschreiben.
Vorteil der Rentenversicherungspflicht im 450-Eur-Minijob ist, dass du z.B. den Anspruch auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung erwirbst und dir deine Beschäftigungsmonate als Anwartschaftszeit komplett angerechnet werden.
Wir empfehlen dir daher zunächst rentenversicherungspflichtig zu bleiben und ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren, um in Erfahrung zu bringen inwiefern dir die Einzahlung des Eigenanteils nützt.
Die Beiträge für den Arbeitgeber bleiben unverändert 15 Prozent von deinem Verdienst, egal ob du rentenversicherungspflichtig beschäftigt bist oder dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale

Kommt auf deinen Verdienst an - die minijob-zentrale.de hilft dir da gerne weiter: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html
Also wenn dein Verdienst über 175€ mtl. liegt, dann solltest du nicht auf die Rentenversicherungspflicht verzichten, also keinen Befreiungsantrag beim AG stellen bzw. unterschreiben.
Gruß siola55


Nun ist der springende Sprung natürlich, ob ich dies gefahrenlos unterschreiben kann, da man ja (soweit ich weiß) die Studienzeit über in Deutschland sowieso Rentenversicherung ist? Zählt dies auch wenn man bei der Famk also einer privaten Versicherung mitversichert ist?
Also bei der PKV gibt es gar keine Familienversicherung, wo du mitversichert bist!?
Und für die Studienzeit werden keine Pflichtbeiträge entrichtet, sondern nur die "Berücksichtigungszeiten" angerechnet!
Um so dringender die Rentenversich.pflicht beim Minijob wegen der Wartezeiterfüllung von 5 Jahren - weniger wegen der minimalen Rentensteigerung:
Anspruch auf das volle Leistungspaket in der Rentenversicherung
- Sowohl der Minijobber als auch sein Ehepartner können die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge nutzen, beispielsweise die Riester-Rente.
- Mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung erwerben Minijobber die volle Anrechnung ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten.
- Der Verdienst aus einem Minijob wird komplett auf die Rente des Minijobbers angerechnet – damit erhöht sich diese geringfügig.
- Minijobber haben Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung.
Näheres in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

Die Rentenversicherung kostet dich 3,6%, das sind bei 450 € 16,20, die du weniger ausgezahlt bekommst.
Dafür zählt die Zeit aber bei der Berechnung von Anwartschaftszeiten mit und erhöht deine Rentenansprüche. Außerdem bis du so auch als Minijobber voll versichert und kannst alle Leistungen der Rentenversicherung in Anspruch nehmen (z.B. Erwerbslosenrente und Reha)
Ich weiß nicht, warum sie dich dazu verpflichten wollen, denn für den Betrieb macht es meiner Meinung nach keinen Unterschied. Sie müssen ohnehin 15% in die Rentenkasse zahlen, egal ob du dich befreien lässt oder nicht. Schau mal hier: https://www.smart-rechner.de/minijob/rechner.php
Und was Corona damit zu tun haben soll, erschließt sich mir auch nicht.
Ich würde das beim Betrieb nochmal hinterfragen.
Aber ruf doch mal hier an: Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung auch unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800 und lass dich beraten.

Um da nichts falsch zu machen, würde ich mich direkt bei der Rentenstelle erkundigen. Man kann ja auch auf Antrag zeitweise nur einen Betrag zahlen, der die Anwartschaft absichert.

... und mir wurde gesagt das alle Aushilfen den Zettel zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht unterschrieben haben und sie mich durch Corona nur dann weiter beschäftigen können wenn auch ich einwillige
Also für diesen Unsinn gibt es überhaupt keinen Grund und ich habe in 10 Jahren Minijobtätigkeit auch solchen noch nie gehört, denn der Minijob-AG zahlt auch bei einer Befreiung von der RV-Pflicht die selben Rentenbeiträge für den Minijobber - hat mit Corona überhaupt nichts zu tun:
Beantragt Ihr gewerblicher Minijobber bei Ihnen schriftlich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, zahlen Sie als sein Arbeitgeber weiterhin Ihren Pauschalbeitrag von 15 Prozent – der Eigenanteil des Minijobbers fällt weg.
Nachzulesen hier in dem Link: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/06_was_gilt_fuer_rvpflicht/01_befreiung_rv_pflicht/node.html
Gruß siola55