Befreit eine Abschichtung (Entlassung aus der Erbengemeinschaft) meine Mutter vor der Zahlung von Pflichtanteilen, nach dem Verkauf einer Immobilie?

3 Antworten


kurz zum Hintergrund: Im November 2015 ist mein Vater verstorben. Leider
hat er kein Testament gemacht und wir haben damals nicht gewusst, dass
man innerhalb von 6 Wochen ein Erbe ausschlagen muss.

Ohne ein Testament gibt es höchsten bei großen lebzeitigen Schenkungen des Erblassers Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Innerhalb der Erbengemeinschaft gibt es a prior keine Pflichtteile, sondern eine Auseinandersetzung. Die Erben agieren bis zur Auseinandersetzung als Gesamthand.


WIchtig hierbei ist, dass wir das genau so wollen. Die Pflichtanteile
wären in Summe zu hoch, als das wir in Verbindung mit der aktuellen
Darlehensschuld einen angemessenen Verkaufspreis erzielen könnten. Würde allerdings kein Pflichtanteil seitens meiner Mutter gezahlt werden
müssen, würde das enorm helfen, um in dessen Folge auch wirklich
schuldenfrei zu sein.


Wenn sich die Erben einig sind, das das Haus verkauft werden soll ist das kein Problem. Die erben teilen sich ja nicht nur das Vermögen,sondern auch die Schulden.

Beim Verkauf müssen die Schulden beglichen werden, oder eine Finanzierungsübernahme erfolgen. Letzlich fließt das Geld für die Schulden an den Erben vorbei direkt an die Gläubiger, da kein Käufer so verrückt wäre, ein belastetes Haus zu kaufen in der Hoffnung, der der Verkäufer mit den Geld die Verbindlichenten bezahlen.

Mit den Reinerlös können dann die übrigen Nachlassverbindlichkeiten inclusive der Beerdigungskosten beglichen werden und der Rest unter den Erben im Verhältnis der Erbquote verteilt werden.









Abschichtung als Ausdruck ist in Deutschland unüblich. Vermutlich kommt die Frage aus der Schweiz, oder Österreich.

Mir ist nicht eingängig, warum die Pflichtteile einen Einfluss auf den Verkaufspreis haben sollen.

Entscheidend ist doch nur, ob der Verkaufspreis höher ist, als die Bankschulden, oder eben nicht.

Natürlich könnte Eure Mutter Euch eure Anteile abkaufen, oder ihr schenkt ihr diese einfach.

Mein Tipp wäre, die Kosten zu sparen udn Ihr verkauft gemeinsam und teilt, nach Zahlung der Schulden, den Rest, oder lasst ihn der Mutter.

Hallo wfwbinder,

danke für die schnelle Antwort. 
Der Gedanke ist sehr gut, allerdings sind 3 meiner Geschwister in der Situation, dass Sie den Pflichtanteil annehmen müssten. 
2 zahlen aktuell vom Staat geleistete Unterhaltsvorschüsse zurück und einer ist in der Privatinsolvenz.

Leider eine sehr unglückliche Situation.

Aus diesem Grund müssen wir neben der Darlehensschuld, noch die Pflichtanteile beachten und somit einen enorm hohen Verkaufspreis ansetzen, welchen wir aber beim finalen Verkauf nicht erzielen werden. 

@andrek86

Der Pflichtanteil berechnet sich doch aus Wert des Erbes abzüglich der Schulden.

Also können die Pflichtteile gar nicht so hoch sein.

Ausserdem stellt sich für mich die Frage, ob nicht eventuell Eure Mutter sowieso 1/2 des Hauses gehört, wenn es eventuell das gemeinsame Haus der Eltern war.

Nur mal um es nciht so Abstrakt zu haben:

Wenn das Haus 300.000,- Wert ist und 240.000,- Schulden darauf lasten, dann wäre der Anteil der Mutter ja nur 30.000,- und jeder Pflichtteil gerade mal 6.000,-.

@andrek86

Das ist nur ein Problem, wenn der Nachlass gerade nicht liquidiert werden soll, also das Haus auf einen der Eben übertragen werden soll. Einen Verkauf wird der Insolvenzverwalter natürlich zustimmen, und im Idealfall auch dabei helfen.

ich gehe mal davon aus, dass es dafür jetzt zu spät ist. bin aber weder fachanwalt noch notar