Beförderung von Personen durch privat angestellte Minijob-Betreuungskraft - Versicherung?

4 Antworten

Wie sinnvoll in dem Fall eine Insassenunfallversicherung sein kann, hängt vor allem vom individuellen Absicherungsbedürfnis ab. Die Insassenversicherung leistet im versicherten Schadenfall unabhängig davon, ob anderweitig Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können und auch dann, wenn z.B. bei einem schadenersatzpflichtigen Unfallverursacher Ansprüche nicht durchsetzbar sind. (Beispiel: Fußgänger verursacht Verkehrsunfall, in dessen Folge es zu Personenschäden bei den Insassen kommt. Der Unfallverursacher ist mittellos und hat keine Haftpflichtversicherung.) Gravierendster Nachteil einer Insassenunfallversicherung: Sie leistet nur bei unfallbedingten Körperschäden der versicherten Personen als Insassen des Kfz. Da erscheint es sinnvoller, alternativ eine private Unfallversicherung abzuschließen, die auch bei anderen Unfällen, rund um die Uhr und weltweit, für Personenschäden aufkommt. Allerdings ist die dann auch deutlich teurer.

Bist Du dir sicher? Kann so eine heute denn überhaupt noch abgeschlossen werden?

eine zusätzliche Versicherung ist nicht nötig.....

siehe auch @derhandkuss

im Zweifelsfall die Versicherung fragen...

@ischdem

noch einmal : soviel ich weiss - sind gelegentliche Fahrten ohne zusätzliche Versicherungen möglich.

Das ist mir zu wirr? Die angestellte Kraft wird doch wohl keine "Dienstfahrten" mit ihrem privaten PKW durchführen und dies auch noch gegen Bezahlung? Glaube ich nicht. denn dafür benötigt sie eine "Taxi-Konzession" und eine "gewerbliche" Kfz-Versicherung.

Das ist Unfug und war auch 2014 bereits Unfug.

Eine „Taxilizenz“ ist die Genehmigung der Verkehrsbehörde, um ein Unternehmen zur Personenbeförderung zu gründen. Hat mit dem geschilderten Fall also nichts zu tun.

Einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungschein) benötigt, wer bis zu acht Personen gewerblich befördern möchte. Eine Angestellte im Privathaushalt ist aber nicht gewerblich tätig, sondern eben angestellt.

Auch wenn die Frage vier Jahre alt ist und das Problem der TE inzwischen vermutlich gelöst, allerdings lesen hier ja auch andere mit und Google verweist Menschen mit der selben Frage auf diesen Thread, deshalb kann ich das nicht so stehen lassen.

Achso, eine „gewerbliche Versicherung“ ist selbstverständlich nur für Gewerbetreibende notwendig. Eine Angestellte ist wie schon gesagt nicht gewerblich tätig.

@blondie2000

... ich kann aus der Frage nicht ersehen, dass diese Transporte kostenfrei mit dem Minijob geschuldet werden. Es sind somit keine Privatfahrten.

Eine Insassenversicherung für Kraftfahrzeuge ist in Deutschland (fast) unnötig. Denn die Insassen, die der Fahrer befördert, sind bereits über die normale Haftpflichtversicherung des Kfz versichert. Die Insassenversicherung greift nur dann, wenn die Haftpflichtversicherung nicht aufkommt. Und das wäre zum Beispiel bei Personenschäden durch höherer Gewalt der Fall - wenn also im Winter bei Blitzeis dem Fahrer keine Schuld nachzuweisen ist.

Ich würde mir hier aber mal Gedanken machen über einen Personenbeförderungsschein. Denn wenn die Betreuung Personen gewerbsmäßig befördert (sie also unter anderem auch hiermit ihr Geld verdient), dann benötigt sie diesen!

Danke für die Antwort. Darf ich nochmal genauer nachfragen? Deckt denn jede normale KFZ-Haftpflicht ausdrücklich auch Insassenschäden ab, die im Rahmen einer beruflichen Nutzung des KFZ passieren? Gibt es darüber irgend etwas offizielles Schriftliches, wo ich nachlesen könnte? Ich dachte immer, einen Personenbeförderungsschein braucht man nur als Taxi- oder Busfahrer/in o.ä., wenn man also "ganz überwiegend" Personen befördert. Brauchen z. B. Sozialarbeiter u.ä., die in ihrem Beruf AUCH regelmäßig Klienten im eigenen Auto mitnehmen, tatsächlich diesen Schein? Und spielt es da nicht auch eine Rolle, ob man angestellt oder selbstständig ist?

@bae02hvh

Die Sache mit dem Personenbeförderungsschein weiß ich einerseits von einem Unternehmen für Zeitarbeit, die einen Fahrdienst angeboten haben. Andererseits auch von einem Wohnheim für Behinderte, die ihre Bewohner zum Beispiel zum Arzt oder in eine Behindertenwerkstatt gefahren haben. Hier müssen die Fahrer ebenfalls einen Personenbeförderungsschein haben.

Bei der Haftpflichtversicherung musst Du der Versicherung lediglich angeben, ob das Fahrzeug überwiegend privat oder überwiegend gewerblich genutzt wird. Bei einer gewerblichen Nutzung kann es allerdings sein, dass dann auch die Prämie dafür steigt.

Da kann aber etwas nicht stimmen, denn eine IU oder FS ordnet gerade ohne Vorleistungen anderer Versicherungen.