Beendigung der Mitgliedschaft einvernehmlich möglich per sofort?
Zwei Ehrenmitglieder haben im Zuge persönlicher Streitereien ihre sofortige Rückgabe der Ehrenmitgliedschaft schriftlich erklärt. Diese wurde angenommen. Gilt das als einvernehmliche Beendigung der Mitgliedschaft, auch wenn so etwas in der Satzung nicht ausdrücklich erwähnt wird?
Jetzt nach der Mitgliederversammlung beanstanden diese Personen auf einmal, keine Einladung erhalten zu haben. Sie seien gem. Satzung bis Ende 2019 Mitglieder.
1 Antwort
Die einvernehmliche Beendigung der Mitgliedschaft in einem Verein ist grundsätzlich immer mit sofortiger Wirkung möglich.
Listet die Satzung verschiedene Gründe für die Beendigung der Mitgliedschaft (wie hier) auf, folgt daraus nicht, dass eine einvernehmliche Beendigung der Mitgliedschaft ausgeschlossen oder an die satzungsmäßige Kündigungsfrist gebunden ist.
Die Mitgliedschaft ist daher ggf. beendet.
Es kommt aber darauf an, welchen Charakter die Ehrenmitgliedschaft hat - hat sie
- nur einen reinen Ehrungscharakter
- ist sie eine besondere Form der Mitgliedschaft bzw. eine Ehrenmitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten.
Im ersten Fall wären sie weiterhin Mitglied, im zweiten Fall nicht.
Auch der Austritt von Ehrenmitglieder und deren Status müsste per Satzung geregelt sein - das ist aber hier nicht zu sehen...
Hätten sie aber, unabhängig von ihrem Status, einvernehmlich den Austritt aus dem Verein erklärt, dann sind sie kein Mitglied mehr.