Beendetes Arbeitsverhältnis - Nachträgliche Forderung trotz Verzichtserklärung?
Hallo Community, muss ein Arbeitnehmer mit Nachforderungen seitens des Arbeitgebers bei folgender Verzichtserklärung rechnen?
"Wie bereits mündlich zwischen... und ... besprochen, verzichten beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) auf die gegenseitigen Ansprüche und das Arbeitsverhältnis gilt damit als abgewickelt. Die Parteien sind sich demnach einig, dass mit Erfüllung dieser Vereinbarung sämtliche gegenseitigen finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, aus seiner Beendigung und für die Zeit nach seiner Beendigung, gleich ob bekannt oder unbekannt, erledigt und abgegolten sind, soweit nicht vorstehend etwas anderes bestimmt worden ist."
Hierbei ging es um eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes. Kann trotz der Verzichtserklärung der ehemalige Arbeitgeber Forderungen geltend machen? Egal bei welchen Belangen? Gibt es in dieser Satzkonstellation ein Schlupfloch für den AG? Beispielsweise bei vertraglich vereinbarten Rückforderungen von Umsatzbeteiligungen, oder auch schwereren Vergehen des Arbeitnehmers wie Unterschlagung oder Diebstahl, welche im Nachhinein erst festgestellt wurden?
8 Antworten
Nein,denn er hat ja verzichtet,somit kann auch keine Forderung oder sonstige Ansprüche gestellt werden
Im Strafrecht können aber dann Forderungen gestellt werden? Oder gelten diese auch als abgegolten? Es heißt ja unbekannte Forderungen nach Beendigung des AV sind damit abgegolten...
Da hat er Dich gut abgezockt. Man soll vorher lesen was man unterschreibt, tut mir leid. Aus dem Schreiben geht hervor, dass Du auf ALLE Forderungen verzichtest.
Sind allerdings noch nachweislich Zahlungen an Dich offen, so kannst Du versuchen dies einzuklagen, denn gesetzlich gesicherte Zahlungen an Dich können durch einen Vertrag Deines ehem. Arbeitgebers nicht ausgehebelt werden. Der gerichtliche Streit würde sich dann um den Nachweis drehen, ob Du nun alle Gelder erhalten hast oder nicht.
PS: In Österreich gibt es z.B. die AK, (Arbeiterkammer), die Dir gratis Infos und im Streitfall auch einen Anwalt stellen wird, wenn die Chance auf einen positiven Ausgang gut ist.
Die Verzichtserklärung bezieht sich auf das Arbeitsverhältnis. Das Weihnachtsgeld ist eine Leistung hieraus. Somit kann er meines Erachtens nach hier keine Forderung stellen.
Umsatzbeteiligungen beziehen sich ebenso auf das Arbeitsverhältnis.
Unterschlagung und Diebstahl sind Straftaten, die nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben und aus diesem Grund fallen sie nicht darunter.
Weihnachtsgeld kann bis zu einer bestimmten Höhe bis zum 31.03. des Folgejahres, wenn es arbeitsvertraglich geregelt ist, zurückgefordert werden. Das habe ich zumindest auf mehreren Rechtswissen Seiten gelesen.
es wurde mein März Gehalt mit dem geforderten Weihnachtsgeld verrechnet. Im gleichen Schreiben aufgeführt... Sorry hätte ich erwähnen sollen. Somit sollte die Erklärung bestand haben?
Warum bekommst du noch Geld, wenn beide Seiten auf alle Ansprüche verzichtet haben? Das macht irgendwie keinen Sinn.
Ich hätte noch Geld bekommen sollen (mein anteiliges März Gehalt). Dieses wurde aber dann mit der Sonderzahlung verrechnet.
Nein, mit dieser Erklärung sind keine Forderungen, von keinen mehr möglich!
weihnachtsgeld, boni, etc sind fertig
illegale handlungen nicht, das können sie immer fordern
Das dachte ich im ersten Moment auch. Doch bei genauerem Lesen fiel mir etwas auf.
Etwas stutzig macht mich hier die Formulierung "dass mit Erfüllung dieser Vereinbarung..." Hiermit wird letztlich die Verzichtserklärung an die Erfüllung einer Vereinbarung geknüpft.
Ob diese Vereinbarung erfüllt wurde oder nicht, wissen wir nicht.