Beeinträchtigt das Wohnrecht die 10-Jahres-Frist?
Wenn wir unserer Tochter das Haus überschreiben und ein Wohnrecht ohne Nießbrauchrecht eintragen lassen, gilt auch dann die 10-Jahresfrist bei Schenkung? Und was bewirkt das Rückforderungsrecht in dem Fall?
6 Antworten

Das sind unterschiedliche Rechtskreise. Die 10-Jahres-Frist bezieht sich auf die Frage, in welchen Zeitabständen der Schenkungsfreibetrag in Anspruch genommen werden kann. Das ist zunächst völlig unabhängig von der Frage eines Wohnrechts oder einer Rückfallklausel; diese fallen dann unter die Bewertung bei der Berechnung der ggfs. anfallenden Steuer selbst (das Wohnrecht, weil es eine finanzielle Minderung der übertragenen Immobilie für den Beschenkten bedeutet).

Die 10 Jahresfrist gilt uneingeschränkt. Die Rückübertragungsklausel, z.B. für den Fall groben Undanks etc., hat darauf steuerlich keinerlei Einfluß.

Informier dich am besten bei einem Rechtsanwalt. Der weiss darüber beschei, oder sollte es zumindest. er kann dir denn auch alle individualitäten abdeken

Schau mal hier, ob das Aufschluss gibt:

...geht zu einem Steuerberater. Ein Notar darf keine rechtsverbindlichen Steuerauskünfte erteilen