Bedrohung und Beschimpfung vom Nachabrn, kann ich fristlos Kündigen ?

4 Antworten

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Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, wende dich an diese.

Wenn nicht, rufe bei einem Rechtsanwalt an, der auf Mietrecht spezialisiert ist und frage, was eine Beratung kostet. Danach kannst du immer noch entscheiden, ob es sich lohnt, den Anwalt weiter zu beauftragen.

Hast du schon deinen Vermieter gefragt, ob er eine Kündigung akzeptieren würde? Was sagen die anderen Mieter im Haus zu deiner Situation?

Die Polizei kann in einem solchen Fall nicht viel machen. Eine Freundin von mir war in einer ähnlichen Situation, die Mitbewohnerin war psychisch krank, und immer wenn sie ihre Medikamente nicht genommen hatte, rastet sie aus. Schrie die ganze Nacht, warf Sachen aus dem Fenster und demolierte die Treppenhausbeleuchtung. Aber so lange keine Personen zu Schaden kommen,  kann die Polizei nicht eingreifen. Und die Hausverwaltung hat auch nicht reagiert. 

Immer wenn die Frau in der Klinik war, herrschte eine himmlische Ruhe. So hat sich erst jemand Gedanken gemacht, als es im Treppenhaus komisch roch. 

Cicky1 
Fragesteller
 28.12.2016, 23:35

An einen Anwalt habe ich auch schon gedacht und wenn es dann nicht anders geht, werde ich mir auch einen nehmen. ich hoffe nur, dass es auch ohne geht, denn das sind wieder kosten, auf die ich gerne verzichten würde.

Dem Vermieter geht es nur ums Geld, bei einer fristlosen Kündigung, würden ihm ja 2 Monatsmieten fehlen. In dem haus wohnen insgesamt 6 Parteien. Der Nachbar, mit dem ich das Problem habe, ich und 4 weitere Familien. Die anderen wohnen schon länger in dem Haus (es sind alle deutsche), die haben zu mir auch gesagt, dass es bei dem Nachbar besser ist, ihn zu ignorieren. Das habe ich auch eine zeit lang versucht aber er hört bei mir nicht auf, weil ich ja in seinen Augen eine Ausländerin bin und vom Staat leben würde. Ich gehe Arbeiten, und bin froh, wenn meine Kinder im Kindergarten und Kita sind und ich auf der Arbeit.

mariontheresa  28.12.2016, 23:38
@Cicky1

Ist eine Rechenfrage: Was kostet eine Beratung beim Anwalt und wie hoch sind 2 Monatsmieten?  

Cicky1 
Fragesteller
 31.12.2016, 00:08
@mariontheresa

Ja, das stimmt.

Ich habe mein Geld jetzt in einen guten Anwalt investiert. 

Ich würde die neue Wohnung nehmen und die alte kündigen.

Du hast wohl genug Beweise für das untragbare Verhalten des Nachbarn.

( uU ist dir der Vermieter sogar dankbar ...... dann kann er gegen den "Gestörten"  vorgehen ......

Cicky1 
Fragesteller
 28.12.2016, 23:09

Also die neue Wohnung nehme ich, ich bin mir nur nicht sicher, ob die fristlose Kündigung rechtens ist. 

Ich führe sogar Protokoll, wann was passiert. Das habe ich der Polizei auch schon gegeben.

Ich bezweifel, dass der Vermieter den raus schmeißen.

Letzte Woche, ist er mit einem Messer auf meinen Ex-Mann los. Mein Ex-Mann hat Ihn angezeigt und ich habe ihn auch schon angezeigt

Das reicht für eine fristlose Kündigung des agressiven Nachbarn durch den Vermieter.

Dem Vermieter geht es nur ums Geld, bei einer fristlosen Kündigung, würden ihm ja 2 Monatsmieten fehlen

Was sind zwei Monatsmieten gegen fortwährenden Ärger, den einem ein solcher Mieter immer wieder bereitet? (Ich schreibe aus leidvoller Erfahrung.)

Der Vermieter sollte froh sein um eine solche Gelegenheit, diesen ständigen Störer endlich los zu werden. Er hat keinen finanziellen Verlust, denn trotz fristloser Kündigung muss der Mieter bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist weiter bezahlen. Bspw. Kündigung heute - dann muss der Mieter die Miete bis einschließlich März bezahlen. (Kaution wird er hoffentlich haben.)

Ein Mieter, der ständig für Unruhe im Haus sorgt und deshalb häufigen Mieterwechsel verursacht, sorgt im Lauf der Zeit für wesentlich mehr Mietausfall, da es nicht immer möglich ist, lückenlos weiter zu vermieten.

Als Mieter habt ihr außerdem auch Anspruch darauf, dass der Vermieter dafür sorgt, dass seine Mieter im Haus friedlich zusammen leben können und dass sie sich sicher fühlen können. Sofern es in der Hand des Vermieters liegt, muss er in so einem Fall einfach handeln und ich denke ihr habt sogar einen Anspruch darauf.

Bitte den Vermieter darum, dass er den Mieter fristlos kündigt, damit ihr die Wohnung so nutzen könnt, wie es Euch aufgrund des Mietvertrags und der Mietzahlung zusteht. Das bedeutet auch, dass ihr stets unbelästigt, unbeleidigt durch Nachbarn und vor allem ohne Angst das Haus betreten und verlassen könnt. Kläre mit einem Anwalt, ob Du solange die Miete mindern kannst, solange der Typ noch im Haus wohnt. Dadurch würde dem Vermieter ein finanzieller Verlust entstehen, gegen den er abwägen kann.

Mehrere Mieter mussten aufgrund solcher Handlungen (Bedrohung, tatsächliche Gewaltanwendung gegen andere Bewohner u. ä.) bei uns schon gehen. In solchen Fällen gehen wir rigoros vor. Nicht nur, um solche Leute schnell los zu werden, sondern auch um den anderen Mietern zu zeigen, was sie sich erlauben können und wo die Grenzen sind.

Cicky1 
Fragesteller
 29.12.2016, 11:27

Ich habe dem Vermieter schon mehrmals darüber informiert und gebeten, sich darum zu kümmern. Seine Antwort war darauf, dass er da nichts machen kann und das der Nachbar länger als ich im Haus wohnt. 

Ich werde heute zu einem Anwalt gehen, weil ich es in diesem Haus nicht mehr aushalte. 

bwhoch2  29.12.2016, 11:49
@Cicky1

und das der Nachbar länger als ich im Haus wohnt. 

Mit zunehmender Wohndauer erwirbt man nicht mehr Rechte, als man zu Beginn eines Mietverhältnisses hat. Schon gar nicht das Recht, sich gegenüber anderen Bewohnern aufzuführen, als wäre man ein über dem Gesetz stehender Hauswart.

Der Vermieter muss und darf keineswegs derart schwer wiegende Gesetzesübertretungen dulden.

Dass Du zum Anwalt gehst, ist die einzig richtige Konsequenz, denn die Tatsache, dass Du es nicht mehr aushältst und aufgrund der konkreten schwer wiegenden Bedrohung Deines Ex-Mannes, die Du auch als gegen Dich gerichtet betrachten kannst + der absolut nicht hinzunehmenden fortwährenden Beschimpfungen als Ausländerin, selbst wenn Du Ausländerin wärst, reichen aus, um eine satte Mietminderung vorzunehmen, bis der Vermieter etwas dagegen unternimmt.

Der Vermieter muss entweder eine Abmahnung erteilen oder direkt die fristlose Kündigung aussprechen. Meiner Meinung nach, aufgrund der Bedrohung, direkt eine fristlose Kündigung. Wenn er jedoch nur abmahnt, kannst Du auch erst einmal nichts dagegen machen, hast aber beim nächsten Vorfall dann direkt die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung zu verlangen. Dabei kann Dir wirklich nur ein Anwalt helfen.

In einem der von mir erwähnten Fälle wurde auch ein langjähriger Mieter abgemahnt, weil er eine Mieterin mehrfach bedroht hat. Sie traute sich am Ende nicht mehr allein ins Haus, wenn sie wußte, dass der Typ da ist. Als er kurz darauf eine andere Bewohnerin tätlich angegriffen hat, haben wir sofort die fristlose Kündigung zugestellt.

Da der Mieter sich weigerte, direkt auszuziehen, haben wir sofort Räumungsklage eingereicht und dieser wurde stattgegeben. Der Richter forderte jedoch den Mieter auf, einem Vergleich zu zu stimmen, dass er bis zu einem bestimmten Termin seine Sachen zu packen hat, also das Entgegenkommen, dass er noch etwas bleiben darf, wenn er sich nichts weiter zu Schulden kommen läßt, aber dass er diesen Termin auch unbedingt einhalten muss. Diesem Vergleich stimmte der Mieter zu.

Der Richter hatte ihm unmissverständlich klar gemacht, dass er nicht mehr weiter in dem Haus bleiben kann und das Zugeständnis nur den Zweck hat, dass damit das Verfahren abgeschlossen ist und der Mieter keine weiteren Rechtsmittel mehr gegen ein Urteil einlegen kann. Somit war der Mietvertrag mit dem langjährigen Mieter auf Basis des Vergleichs beendet.

Cicky1 
Fragesteller
 31.12.2016, 00:06
@bwhoch2

Also, ich war beim Anwalt. Er hat sich auch viel zeit für mich genommen.

Bei einer fristlosen Kündigung, kommt es immer auf den Grund und vorallem auf dem Fall drauf an.

In meinem Fall, ist eine fristlose Kündigung rechtens, da ich zwei kleine Kinder habe, der Nachbar Gewaltbereit ist und dieser Zustand unzumutbar für mich und meine Kinder ist. Zudem ist auch schon ein Strafantrag gegen dem Nachbarn gestellt.

Da der Vermieter, trotz mehrmaligen bitten, nichts gegen diese Zustände unternommen hat, habe ich das recht fristlos zu Kündigen. 

Ich soll auch eine Mietminderung machen (natürlich schriftlich ankündigen). Das habe ich jetzt auch gemacht und warte nun die Antwort vom Vermieter ab.

bwhoch2  01.01.2017, 20:52
@Cicky1

Was hast Du nun gemacht? Eine Mietminderung mitgeteilt und/oder fristlos gekündigt?

Dein Anwalt hat sicher recht. Die Frage ist allenfalls, ob Du den Nachweis führen kannst, dass Du den Vermieter schon mehrmals gebeten hast, sich zu kümmen. (Brief, Zeugen etc.)

Verlass Dich auf Deinen Anwalt.

Meine Frage ist: Kann ich fristlos Kündigen?

Kurz und knapp:  NEIN

Außerdem bedeutet fristlos sofort und nicht erst zum 31. Januar

Ghe zum Anwalt schildere die Situation und dann wirst Du sehen ob es möglich ist; ich bin überzeugt, dass es nicht geht.

Zumindest nicht, weil der Vermieter nicht über den "Mangel" nachweislich informiert und aufgefordert wurde, etwas zu unternehmen.

Dann ist da auch noch die Sache der Beweisbarkeit.

Wenn also feststeht dass es nicht geht, dann ordentlich zum 31. März kündigen.