Bedrohung mit Anwalt wegen eine schlechten Bewertung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

normal wenn du einen Kaufvertrag abgeschlossen hast gehört sie dir und der Anwalt kann  da im normal fall auch nix machen ich finde es auch sehr kindisch aber manche werden halt nicht erwachsen

Stimmt... wie kann man sich nur wegen einer Bewertung so aufregen.

Wenn Du die Tasche behalten willst, behalte sie.

Wenn du sie zurückgeben willst, gib sie zurück. Zum vollen Kaufpreis! Immer höflich bleiben !!

Diese Verkäuferin kann sich aufregen, beschweren, mit Anwalt drohen, was immer sie will. Aber eben, mehr kann sie nicht tun.

Bewertungssystem sind zum Bewerten da. War halt deine Bewertung. Die Bewertung brauchst Du nicht korrigieren (wenn so etwas überhaupt möglich ist).

Also, bleib ganz ruhig.

Wenn dies alles nicht beschrieben war, ist sie mit 3 Sternen noch gut bedient. Die Bewertung ist dazu da, um sein Kauferlebnis zu bewerten. Und wenn das nicht positiv war dann erfolgen Abzüge.

Schreibe ihr, dass sie froh sein kann, wenn Du keinen Anwalt eingeschaltet hast wegen der fehlerhaften Beschreibung.

Dann antwortest Du nicht mehr.

Und setze den Käufer auf Deine Sperrliste, damit er nicht mehr bei Dir bieten kann bzw. Rachekäufe durchführen kann:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

Lasse sie drohen! Es wird gar nichts passieren! Du mußt die Tasche auch nicht zurückgeben.

Finde es einfach nur lächerlich...

Naja, sind ihre Kosten. 

Davon abgesehen finde ich es langsam erschreckend, mit welchen Wahnvorstellungen erwachsene Menschen um sich werfen. Als hätten wir in diesem Staat keine grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit. 

Finde auch, drei Sterne ist noch sehr gut bewertet in dem Fall. Ich hoffe, der Preis war angemessen niedrig.