Bedrohung im betrunkenen Zustand

6 Antworten

Steht im Strafgesetzbuch (StGB):

§ 241 Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

So weit war ich auch schon. Aber realistisch gesehen kommt man ja für so ne Geschichte nicht sofort in den Knast ;) Deswegen frage ich wie es im Real life aussieht.

@Deetrizz

Nein, aber eine empfindliche Geldstrafe könnte dich ja auch schon treffen. Wenn du dich nicht im Griff hast, bekommst du einen vor den Bug. Das ist der Sinn der Sache.

@MLaudrup

Oh je. Dass ich angegriffen wurde und die Polizei davon auch Fotos gemacht hat, spielt keine Rolle?

@Deetrizz

Das wird der Richter klären, sofern es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Meist wird soetwas gg. Zahlung einer "Spende" eingestellt. Die darfst du denn z.B. an den weißen Ring e.V. überweisen.

In erster Linie solltest Du Dich darum kümmern mit Dir selber ins Reine zu kommen. Hilfreich wäre es, dass Du Dich bei Deiner ExFreundin entschuldigst.

Wenn die Polizei noch etas von Dir will dann reagiere nicht, antworte auch nicht. Zu einer Vorladung mußt Du nicht hin, weil Du dazu gesetzlich nicht verpflichtet bist.

Deine verkorksten Dinge wirst Du nicht mit Hilfe eines Anwaltes in Griff bekommen.

Du mußt Deine Agressionen unter Kontrolle halten, wenn Du Alkohohl getrunken hast.

In dem von dir geschilderten Fall weis eigetlich niemand hier, was Dir dort, Du solltest abwarten.

Wenn es mal schlimmer kommt, solltest Du wissen, dass Dir Geld- oder Haftstrafen drohen.

okay, dass ich angegriffen wurde und von der Polizei dokumentierte Kratzspuren am Hals hatte, sowie Blutergüsse an den Armen spielt hier keine Rolle? Bei ihr war nichts zu finden. Hab sie ja auch nicht angegriffen.

@Deetrizz

ich habe vor 2 Wochen im betrunkenen Zustand scheinbar ein wenig die Fassung verloren und in Anwesenheit der Polizei Bedrohungen gegen meine ExFreundin ausgesprochen, welche den Inhalt hatten wie "Ich mach dich platt"... ,

Du willst hier Dinge nicht diskutieren, von denen wir hier nicht den wahren und vollständigen Hintergrund erfahren können. Oder doch?

Solltest Du keine Strafanzeige (3 WochenFRIST !!!) wegen Körperverletzung stellen, dann wird die Polizei es auch nicht von amtswegen machen.

Die Vorfolgung einer Straftat von amtswegen, leichte Körperverletzung reicht in Deinem Fall nicht aus.
Weil man Dir die Möglichkeit einer Strafanzeige nicht erklärt hat, werden die Polizisten auch beabsichtigt haben, Dich "auszusteuern", ohne Strafanzeige "links liegen zu lassen".

Du hättest sowieso zu erwarten, dass ein Strafverfahren wegen Körperverletzung, aufgrund § 153 STPO eingestellt wird.

http://dejure.org/gesetze/StPO/153.html

Die Poluizei steht nie auf Deiner Seite!

Deine Freundin sollte bei der Polizei aussagen u. angeben, ob sie Deine Bedrohungen ernst genommen u. weiterhin Angst vor Dir hat. Ebenso ist es vorgeschrieben, den Beschuldigten (also Dich) vorzuladen bzw. zu fragen, ob er Angaben zum Vorwurf machen will, musst Du aber nicht. Ich würde empfehlen in dem Sinne auszusagen, wie Deine obige Anfrage. Falls Du bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, kannst Du mit einer Einstellung des Verfahrens, evtl. gegen eine Geldauflage rechnen. Es kommt jedoch auch ein Strafbefehl (Geldstrafe nach Tagessätzen) in Frage. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, kommt es evtl. zu einer Gerichtsverhandlung.

Die Polizisten haben meine Freundin bei ihrer Vernehmung in der Wohnung gefragt, was ich denn beruflich machen würde, bei einer "so noblen Bude". Kann ich sowas auch irgendwie entlastend für mich nehmen?

@Deetrizz

nein. auch wenn du der Kaiser von China wärst, würde dich das nicht entlasten.

@bigsur

Ich meinte damit ja nicht meinen "Reichtum", sondern dass die Polizisten quasi voreingenommen agiert haben.

@Deetrizz

Es ist ihr Jop neugierig zu sein, sie wollen ja dem Staatsanwalt, welcher die Anzeige in die Hände bekommt, eine Bewertung des Beschuldigten ermöglichen. Übrigens, die Polizei kann eine Straftat, also die Bedrohung die sie selbst wahrgenommen hat, nicht einfach vergessen. Sie MUSS! den Fall der Staatsanwaltschaft vorlegen, sonst laufen die Beamten Gefahr selbst wegen Strafvereitelung im Amt belangt zu werden.

...Die Frage ist nun was mir im schlimmsten Fall droht....

Ein befristeter Platzverweis aus der Wohnung, eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung...

Platzverweis hatte ich schon. Die Nummer ist durch. Wegen Beamtenbeleidigung kam nix. Habe aber eine Vorladung, wegen Bedrohung. Deswegen frage ich das hier doch :)

@Deetrizz

Du bist vorgeladen um eine Aussage zu machen, mehr nicht.

@stubenkuecken

Was ist hier zu raten? Aussage machen, oder lieber nichts sagen? Ich meine, ich wurde weder über meine Rechte belehrt, noch wusste ich überhaupt, dass scheinbar eine Anzeige gegen mich durch die Polizisten vorliegt.

@Deetrizz

Diese "Rechtsbelehrung" gibt es nur in US Krimis. Deutsches Recht funktioniert anders.

Wenn du dich ehrlich machen willst, nimm die Vorladung wahr (dazu verpflichtet bist du nicht), erkläre dich bei der Polizei, sag, daß es dir leid tut, daß du dich hast hinreißen lassen, daß du sowas nie wieder tust. Laß dich ein zur Beschuldigung. Das wird auch bei der Staatsanwaltschaft gut ankommen. vermutlich kommst du dann ohne Verhandlung mit einem Strafbefehl (Gelstrafe, evtl Auflage) weg.

Okay, aber in jedem Fall ist mit einer Strafe zu rechnen? Ganz ehrlich wegen so nem Käse nen Taui zu blechen, bin ich eigentlich nicht bereit. Ich ruf nie wieder die Polizei, wenn ich am Ende der Eingebuchtete bin, der auch noch zahlen darf, obwohl sie Gegenstände in meiner Wohnung zertrümmert und mich körperlich angegriffen hat.