Bedeutet ein Fahrverbot automatisch, dass sich das Datum des Fahrerlaubniserwerbs verändert?
Guten Abend,
vor einigen Jahren habe ich meinen Führerschein aufgrund kleinerer Verkehrsdelikte für eine Dauer von 3 Monaten abgeben müssen. Anschließend war keine erneute Fahrtauglichkeitsprüfung oder dergleichen notwendig.
Ich musste lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr entrichten und bekam meinen Führerschein neu ausgestellt.
Auf dem neuen Führerscheindokument, steht als Ausstellungsdatum der Tag nach dem Fahrverbot.
Meinen Führerschein habe ich bereits 2008 erworben.
Meine Frage lautet nun: Wie finde ich heraus, seit wann ich im Besitz der Fahrerlaubnis bin? Ist es das veränderte Datum auf dem neuen Führerscheindokument oder ist es normal, dass sich das Datum auf diesem ändert, wenn es neu ausgestellt wird?
Danke für eure Antworten ;-)
2 Antworten
Offensichtlich handelt es sich nicht um ein Fahrverbot, sondern um eine Entziehung der Fahrerlaubnis ( innerhalb der Probezeit ). Nach Ablauf der dreimonatigen Sperrfrist wird dann eine neue Fahrerlaubnis erteilt und ein neuer Führerschein ausgestellt. Das Datum gilt.
Wenn ein neues Erteilungsdatum vermerkt ist, dann war das vermutlich kein Fahrverbot, sondern ein Entzug. Das heißt, die alte Fahrerlaubnis ist erloschen, dir ist eine neue erteilt worden. Und die gilt erst ab dem Datum der Erteilung.
Wenn du nun z.B. für ein Mietfahrzeug oder für die Versicherung eine Bescheinigung über den Altbesitz brauchst, kannst du diese für eine mehr oder weniger geringe Gebühr bei deiner Führerscheinstelle bekommen.
Für die Versicherung könnte es von Bedeutung sein, aber eins möchte ich unterstreichen: Das Erteilungsdatum wird nicht geändert! Warum nicht? Weil zwischen Entzug und Neuerteilung eine Lücke ist, in der du keine Fahrerlaubnis hattest. Außerdem ist - wie erwähnt - deine alte Fahrerlaubnis erloschen.
Was du bekommst, ist ein Schreiben, in dem die Dauer deiner erloschenen Fahrerlaubnis vermerkt ist.
welche relevanz hat dieses schreiben dann?
Letztlich nur die, dass du bei der Versicherung weniger Prozente bezahlen musst. Bei fünf Jahren Differenz rechnet sich das vielleicht schon.
Also besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Straßenverkehrsamt nachzufragen, ob eine Datumsänderung möglich ist? Ist ja auch relevant bei einer Autoversicherung, seit wann man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, oder?
Es macht ja schon einen Unterschied, ob diese seit 8 Jahren oder erst seit 3 besteht, oder ist das egal?
Danke für die rasche Antwort ;)