Es geht um ein Bedarfsgemeinschaft. Muss mein Freund alles angeben und ausfüllen?

5 Antworten

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Mal wieder ein Haufen falscher Antworten hier (deshalb heißt es auch nicht Guteantwort.net):  

Solange ihr keine Einstehens- und Verantwortungsghemeinschaft bildet - und das bezieht sich lediglich auf finazielle Verantwortung -, darf die ARGE im ersten Jahr keine Bedarfsgemeinschaft unterstellen, selbst wenn ihr ansonsten wie ein Ehepaar zusammenlebt.  

Solange ihr als das Finanzielle getrennt haltet (wozu nicht der gemeinsame Einkauf gehört, sonder gemeinsame Kontovollmachten usw.), stellt ihr nach Rechtsprechung keine BG dar und dein Freund muss nichts gegenüber der ARGE angeben.  

Du musst lediglich darauf achten, in deinem Antrag ebenfalls keine BG anzugeben (wobei du diese Angabe jederzeit widerrufen kannst).

DANKEEE!!! Woher kommt Dein Wissen???

@josysun

dh. Schau in §7 Abs. 3a SGB2, dort stehen die Bedingungen drin.

Du musst lediglich die Anlage VE ausfüllen. Dort gibst Du lediglich an, dass Du von Deinem Freund keinerlei finanzielle Unterstützung erhältst. Sachleistungen zählen nicht, er darf Dir also durchaus von seinem Essen abgeben.

VirtualSelf hat schon alles Wichtige gesagt.- Das Zusammenwohnen und die Paarbeziehung macht euch ohne gemeinsames Kind nicht automatisch zur BG, auch wenn die ARGE das aus Kostengründen gerne so hätte. Wenn Ihr (außer bei den Unterkunftskosten und den Grundnahrungsmitteln) getrennt wirtschaftet u. finanziell/ wirtschaftl. nicht füreinander sorgt und einsteht, seid Ihr keine BG. In dem Fall kannst du in deinem Antrag deinen Freund z.B. unter "Sonstiges" eintragen als "1 weitere in der Wohnung lebende Person; keine Verwandtschaft, keine Wirtschafts- / Einstehensgemeinschaft". Dein Freund kann dir zur Vorlage bei der ARGE der Einfachheit halber auch einen erklärenden Zweizeiler ausstellen, dass er dich weder finanziell noch wirtschaftlich unterstützt und mangels Rechtsgrundlage auch keine Auskünfte zu seinem Vermögen und Einkommen erteilt. Ihr könnt wegen der Mietkosten eine Kostenbeteiligungsvereinbarung aufsetzen http://hartz.info/index.php?topic=30027.0 , wobei dein Anteil an den Wohnungskosten im Rahmen der Angemessenheitskriterien der ARGE für 1 Person (= dich als 1-Personen-BG ) bleiben muss. Wieviel Unterkunftskosten für 1 Person bei euch vor Ort als angemessen gelten, musst du bei der zuständigen ARGE erfragen (oder mal googlen nach "Thomé +örtliche Richtlinien"

virtualself hat es ja schon gut erklärt... als ergänzung: § 7  sgb2 "(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

1. länger als ein Jahr zusammenleben, 2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen." 

Wie gesagt ist das alles nicht der Fall!!! und wie gesagt wollen Sie dennoch alles haben!!! Danke

@josysun

Was sie haben wollen, ist uninteressant, da keinerlei rechtliche Verpflichtung seitens deines Freundes besteht, sein Einkommen offen zu legen.

D.h. du füllst deinen Antrag entsprechend aus (keine BG ankreuzen), gibst ihn ab und die ARGE **muss** anhand deiner Daten entscheiden. Weigern sie sich: Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerde.  

Lehnen sie deinen Antrag ab: Widerspruch. Ist in der Regel ein Selbstgänger, sofern ihr im ersten Jahr einfach nur Kontentrennung beachtet.

Wenn ihr eine Beziehung habt, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, d.h. ihr steht füreinander ein un deshalb muss dein Freund die Angaben machen. Wenn ihr eine Wohngemeinschaft wärt, dann hättet ihr getrennte Finanzen und füreinander keine Verantwortung und ihr wärt also zwei Bedarfsgemeinschaften.

"Wenn ihr eine Beziehung habt, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft". Nö.. weder das Zusammenleben noch die emotionale Beziehung noch ein gemeinsames Bett sind ausschlaggebendes Kriterium dafür, dass man als Unverheiratete eine BG bildet. Wenn kein gemeinsames Kind vorhanden ist und außer bei den Unterkunftskosten u. Grundnahrungsmitteln getrennt gewirtschaftet wird u. man finanziell/ wirtschaftlich nicht füreinander einsteht, liegt keine BG vor .. und der Freund muss auch keinerlei Auskünfte erteilen. Er muss lediglich seinen Anteil an den Wohnkosten übernehmen ;)

Ja, alles muss angegeben werden. Der Kindesunterhalt wird Einkommensbereinigend berücksichtigt. Heisst, dass er im Prinzip sein Einkommen selber benötigt. Aber ich stelle mir die Frage, warum er einen so hohen Unterhalt zahlen muss. Der Selbstbehalt liegt doch viel höher.