Bebauungsplan zu Teilungserklärung?

1 Antwort

Wenn die Teilungserklärung kein Sondernutzungsrecht an dem Stellplatz einräumt und er im Aufteilungsplan auch nicht zur Wohnung gehörig eingezeichnet ist, ist er gemeinschaftliches Eigentum.Der Bebauungsplan sagt WEG-rechtlich in dieser Beziehung nichts.