Bebauungsplan unterschreiben

2 Antworten

Es gibt einen bindenden Bebauungsplan. Wenn dieser es zulässt hast du schlechte Karten. Wenn nicht, gehe zu einem Stadt-/Gemeinderat und frage, wie der Antrag genehmigt werden konnte.

Den Rest klärt ein Anwalt für euch.

Gruß

Martin

Hallo. Danke für die Antwort, aber: Der aktuelle Bebauungsplan lässt definitv nur einen Kniestock von max 1,20 m zu. Da aber ein anderer Nachbar, der letztes Jahr im August seinen Baubeginn hatte, und der glücklicherweise im Gemeinderat sitzt, sich von dieser Verordnung einfach mal so hat befreien lassen ( was bei unserem Antrag vor 8 Jahren nicht möglich War), versucht das der aktuelle neue Bauherr jetzt natürlich auch. Aber das Haus von letzten Jahr steht wenigstens am Rande des Baugebietes und das neue soll mitten rein. Erstens sieht das doch total sch..... aus und zweitens nimmt er uns und einem anderen Nachbarn immrnd an Sonne. Soviel nochmal dazu!!

Danke

Schöne Grüße :)

Es ist Wurscht, was die Nachbaren unterschreiben oder nicht. Er hat sich an den Bebauungsplan zu halten. Entweder ihr weist ihn jetzt darauf hin, oder - wenn ihr ihn ärgern wollt - dann wartet ihr bis er fertig gebaut hat und zeigt dieses beim Bauamt an, dann erfolgt Rückbau. Der Bebauungsplan ist natürlich für jeden einsehbar und dass der Bürgermeister nichts dagegen hat, glaube ich nicht.

Hallo,

danke für die Antwort,

aber man kann sich doch von fast allem, was im Bebauungsplan steht, befreien lassen. (Und warum ist er so erpicht darauf, dass trotzdem möglichst alle der 3 Nachbarn unterschreiben?) Das hat man ja bei unserem anderen neuen Nachbarn gesehen, der einfach mal komplett ohne Kniestock bauen durfte! Und wir haben uns mittlerweile schlau gemacht, wegen der Zu- und Ausfahrt über einen Fuß-und Radweg (handelt um einen klar "gewidmeten" Radweg, also kein Radweg, der nur an einer Straße entlang führt). Mit diesem Plan verstößt er ganz klar gegen die Satzung und darf so nicht bauen.

Wir Nachbarn trauen aber mittlerweile unserem Gemeinderat zu, dass dieser Fuß-und Radweg wegen diesem Neubau, plötzlich in eine "normale" Straße umgewandelt wird (es ist auf dem Land nämlich leider immer noch so, dass Connections zum Gemeinderat für einen Bauherren ziemlich hilfreich sein können).

Meine Frage jetzt neben dem Thema Fuß-Radweg -Zufahrt... wäre,

wie bindend ist eigentlich ein Bebauungsplan bzw. eine Satzung?? Oder kann man die mittlerweile in den Ofen befördern?

vielen Dank

Grüßé

Kweeny

@Kweeny

Du hast von einigen Dingen eine etwas "unzeitgemäße" Vorstellung.

Auch auf dem Land riskiert ein Bürgermeister nicht sein Amt wegen einem Bauherren. Außerdem ist der Bebauungsplan maßgebend. Befreien kann man sich nicht von allen Vorschriften. Warum glaubst du, wird so ein Plan für teueres Geld gemacht? Manchmal und in Ausnahmefällen kann man sich von der einen oder anderen Vorschrift befreien lassen - aber es bleibt die Ausnahme! Selbstverständlich darf jemand ohne Kniestock bauen, nur darf er diesen nicht höher machen, als zulässig. Ob dieser Radweg mal in eine Strasse umgewandelt wird, weiß ich nicht, sie müßte dazu breit genug sein und auch noch andere Bedingungen erfüllen.

Selbstverständlich hat es der Nachbar (etwas) leichter, dass man einer Befreiung zustimmt, wenn alle Nachbaren unterschreiben, dennoch muss die Gemeinde der Befreiung nicht zustimmen. Wenn die Nachbaren nicht unterschreiben, dann ist es unmöglich. Übrigens müssen die Nachbaren nur unterschreiben, wenn es um die Abstandsflächen geht, also wenn ihre eigenen Grundstücke negativ davon betroffen wären. Dann würde auch eine Baulast eingetragen werden auf deren Grundstück. Wegen dem erhöhten Kniestock (sollte deshalb die Abstandsfläche nicht überschritten werden) brauchen die Nachbaren selbstverständlich nicht zu unterschreiben.

@pharao1961

So, nach der Gemeinderatssitzung nun der Super GAU!! Der Fuß-und Radweg wird mal eben für diesen einen Bauherren in eine Straße umgewidmet. Soviel zum Thema Bebauungsplan und Vettern-wirtschaft!!!

Viele Grüße

@Kweeny

Man kann dagegen Widerspruch einlegen innerhalb einer bestimmten Frist. Mit dem Kniestock hat das auch nichts zu tun.