Beamter auf Widerruf, PKV,Einstellungsuntersuchung,Psychotherapie,was nun?
Hallo, es geht um folgendes: Ich werde im September diesen Jahres meine Ausbildung beim örtlichen Finanzamt antreten. Man hat mich also zum Beamten auf Widerruf ernannt. Allerdings gibt es ein Problem: man ist da ja verpflichtet eine PKV abzuschließen. Eigentlich kein Problem, allerdings war ich bis vor kurzem in psychotherapeutischer Behandlung. Das ist ja eigentlich schon mal ein Ausschlusskriterium bei der PKV. Meine Sorge geht allerdings noch ein Stück weiter: Wenn mich jetzt eine PKV versichert, bei der ich die Psychotherapie angegeben habe, geben die das irgendwie an das Finanzamt oder die übergeordneten Behörden weiter? Weil ich in der Einstellungsuntersuchung beim Amtsarzt nicht nach irgendwelchen psychischen Problemen/Therapien etc. gefragt wurde. Das nächste Problem ist, dass man nach (erfolgreicher) Ausbildung irgendwann zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird und da ggf. noch mal ein Gesundheitszeugnis angefordert wird. Da werden dann auch die Daten von der PKV angefordert, was ist dann ,wenn die sehen, dass ich schon mal eine Psychotherapie hatte?
Ich hab gehört, dass es die Möglichkeit gibt, weiterhin bei der gesetzlichen KV zu bleiben (ich bin momentan Familienversichert), stimmt das?
Kennt sich da jemand aus, oder war in ähnlicher Situation?
4 Antworten
Guten Tag,
es gibt heutzutage auch Anbieter einer PKV, welche Beamte und die Psychotherapie mit versichern. Sie haben erkannt, dass die Krankheit immer weiter auf dem Vormarsch ist. Es scheint etwas verwunderlich, dass der Arzt damals dich nicht befragt hat. Sie haben gerade für Staatsdiener einen vorgefertigten Fragenkatalog. Diese Frage hätte rankommen müssen. In fern das jetzt Probleme mit Dienstherrn gibt kann von dieser Seite aus nicht gesagt werden. Mehr Informationen zum Thema Beamte und PKV gibt es auch auf http://privatekrankenkasse-testsieger.de/2014/01/07/private-krankenversicherung-beamte-test-20132014/ .
Ich, aus Erfahrung bei Verwandtschaft, rate bei der GKV zu bleiben bzw. sich da dann freiwillig weiter zu versichern. Es gibt keinen zwingenden Grund sich PKV zu versichern. Klar ist das in jungen Jahren verlockend. Aber was wenn das Beamtentum gesundheitsbedingt an einem sog. "Faden" hängt ?
Hallo,
wenn man bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann man sich bei Beginn der Beamtenanwärtertätigkeit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung entscheiden.
Folgende Punkte können dabei wichtig sein:
• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung?), Frühpensionierung, Teilzeittätigkeit, Sabbatjahr, Elternzeit, späteres Studium bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten),
• Was ist, wenn man später nicht Beamter bleibt (auf eigenen Wunsch, nach Ende der Anwärtertätigkeit oder aufgrund von unerwünschten Vorfällen - auch im privaten Bereich)? Als Arbeitsloser oder Selbständiger kann man in den allermeisten Fällen nicht mehr in die GKV zurück (bzw. nur bis zum 23. Geburtstag über die Versicherung der Eltern). Der Beihilfeanspruch entfällt und die PKV-Beiträge steigen dann deutlich.
• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren (auch Mutter-Kind-Kuren), den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Hebammenhilfe, Haushaltshilfe und Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.
.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp
Als Beamtin oder Pensionärin ist eine Rückkehr in die GKV praktisch nicht mehr möglich.
Beiträge in der PKV sind für kerngesunde Menschen berechnet. Diese sind aber sehr selten. Gab es in den letzten Jahren mal Erkältungen/Grippe, Kopfschmerzen, Rückenbeschwerden, Einschränkungen der Gelenke? Die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag sind immer zu 100% korrekt anzugeben.
.test.de/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-166....
In der Privatversicherung werden Leistungen nur erstattet, soweit sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:
§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:
.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen/mb-kk-2009/
In der GKV beträgt der Beitrag 14,9% zur Kranken- und 1,025% (bzw. ab 23 Jahre: 1,275%) zur Pflegeversicherung (berechnet von den Bruttoeinnahmen). Bei Teilzeitarbeit ist das ggf. ein großer Vorteil. Wenn man zunächst für die GKV entscheidet, gilt später eine Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.
Vielleicht interessant (jeweils 3 mal "w" ergänzen"):
focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html
bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf
pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/
Schnellsuche nach PKV: rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results
Vielleicht interessant:
.gutefrage.net/frage/von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung
Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. auch Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.
In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vor einer Entscheidung klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.
In Hessen gibt es für Beamte in der GKV Sonderregelungen.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Noch Fragen offen?
Gruß
RHW
Wurdest bei der Einstellungsuntersuchung nicht allgemein nach gehabten Krankheiten gefragt? Wenn ja, hättest Du auch die psychotherapeutischer Behandlung angeben müssen.