Beamter - Was bekommt der Dienstherr mit?

3 Antworten

Ein Beamter ist immer zweimal dran, einmal die Strafsache, einmal die dienstrchtliche und die disziplinare Seite. Es besteht zwar ein Verbot der Doppelbestrafung, aber es ist keine, meint der Gesetzgeber.

Wird gegen einen Beamten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und der Staatsanwalt weiß natürlich, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen Beamten handelt, wird immer der Dienstherr mit verständigt. Oft bekommt  der Beamte sogar Rechtsschutz von der Dienstseite.

Wird das (Straf-) Verfahren eingestellt, heißt das noch lange nicht, dass es keine Maßnahmen im dienstrechtlichen Bereich gibt.

Für Rauschgiftkonsum und / oder Verlust der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit kann es sein, dass der Staatsanwalt gegen Zahlen einer Geldbuße einstellt, aber dienstrechtlich kann es da für einen Beamten eng werden, vor allem, wenn es sich um einen Polizisten handelt, von dem man eine besondere Gesetzestreue erwartet. 

Da ist die Palette der Bestrafungsmöglichkeiten groß: Von Versetzen in den Innendienst, Entlassen (während der Probezeit), Beförderungssperre, Degradierung usw.

Hallo,

wenn man Beamter ist, wird der Dienstherr immer von der Staatsanwaltschaft verständigt, wenn ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat eingeleitet wird.

Denn Beamte sind als Diener   des Staates besonders zur Einhaltung der Gesetze und Rechtsverordnungen verpflichtet.

Der Diensteid, den jeder Beamte leistet, ist kein  Bla-Bla sondern sehr ernst gemein.

Für die Garantie einer lebenslangen Versorgung erwartet der Staat natürlich auch eine besondere Treue seines Dieners.

Daher gibt es auch ein besonderes Disziplinarrecht, das ähnlich wie das Strafgesetzbuch für bestimmte Verfehlungen des Beamten bestimmte Sanktionen enthält.

Dieses Disziplinarrecht ist auch unabhängig vom Strafrecht, gegen einen Beamten kann sehr wohl disziplinarisch ermittelt werden ohne das es ein Strafverfahren gibt.

Das erfährt der Dienstherr und zwar sehr schnell.

Einerseits gibt es die MiStra, die genau regelt, was der Dienstherr von der Staatsanwaltschaft erfährt. 

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_12112015_RB414313R21742015.htm

Andererseits werden Straftaten von Beamten i.d.R. als WE (wichtiges Ereignis) durch die aufnehmende Dienststelle gemeldet, so dass die vorgesetzte Dienststelle innerhalb von wenigen Stunden davon erfährt.