Beamtenpension+Rente: Wird bei der Berechnung erst der Versorgungsausgleich für die geschiedene Ehefrau abgezogen u. erst dann die gesetzl. Rente berücksichtig?

1 Antwort

Der Versorgungsausgleich wird sofort nach der Scheidung durchgeführt.
Die entsprechenden Punkte wurden dir da abgezogen und deiner Ex-Frau gut geschrieben.
Damit ist das eigentlich vom Tisch. Geht alles automatisch.

Beim Eintritt in die Rente hast du damit nichts mehr am Hut, das ist ja alles vorher geregelt worden.

Normalerweise bekommt man ab einem bestimmten Alter einmal im Jahr so einen Bescheid vom Rentenversicherung Bund.
Da könnte das auch vermerkt sein, zumindest auf diese "Kontoauszüge", die es ebenfalls hin und wieder gibt.

Nee, Scheidung war nach altem Recht, da wurde noch kein zweites Konto eröffnet. Mir ging es um ....ein Bsp.:

71,75 % = 3.000,-- € ./. 250,-- Versorgungsausgleich + 200,-- gesetzliche Rente = 2.950,-- oder ( für mich schlechtere Berechnungsweise )

71,75 % = 3.000,-- € ./. 200,-- gesetzliche Rentenanrechnung ./. 250,-- Versorgungsausgleich = 2.550,--€.

@Kisdorfer

Hmm, ich kenne jetzt nur das "neue" Recht, also wo dir sofort die Punkte von deinem Rentenkonto abgezogen und deiner Ex gut geschrieben werden.

Ein zweites Konto wird da aber auch nicht eröffnet - das wird einfach nur punktemäßig angepasst.